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Steuerveranlagungen können auf einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) verbucht werden. Dazu ist beim Produkt-Sachkonto, das von der Abgabe bebucht werden soll, ein BgA zu hinterlegen.
Ist eine Hinterlegung des BgAs beim Produkt-Sachkonto nicht möglich, kann bei der Abgabe ein BgA hinterlegt werden.
Hinweis: Der beim Produkt-Sachkonto hinterlegte BgA hat Vorrang gegenüber dem BgA, der bei der Abgabe hinterlegt ist.
Für Objekte mit einer vom Standard abweichenden Kontierung gibt es ebenfalls die Möglichkeit einen BgA für das Objekt festzulegen.
Hinweis: Der beim Produkt-Sachkonto hinterlegte BgA hat Vorrang gegenüber dem BgA, der bei dem Objekt hinterlegt ist.
Zuletzt geändert am 10.08.2018 - Direktlink zu dieser Seite.