<< Inhaltsverzeichnis anzeigen >> Buchungen auf sonstige Verbindlichkeiten
|
![]() ![]() ![]() ![]() |
Bei privatrechtlich geführten Mandanten welche durch einen Steuerberater geprüft werden, müssten für den Jahresabschluss oftmals die Verbindlichkeiten, die mit einem Rechnungsdatum im neuen Jahr noch in das alte Jahr gebucht wurden, auf ein Konto „Sonstige Verbindlichkeiten“ umgebucht werden. Damit diese manuellen Buchungen entfallen, kann der Parameter AOSONSTIGEVERB in der Parameterverwaltung auf 1 gesetzt werden. Anstatt auf das in der Kontenzuordnung hinterlegte Verbindlichkeiten-Konto wird dann auf ein speziell gekennzeichnetes Konto „sonstige Verbindlichkeiten“ gebucht. Auf diesen Wechsel des Verbindlichkeiten Kontos wird in den Anordnungsdialogen hingewiesen.
Neben dem Parameter ist Voraussetzung, dass bei der Anlage der Konten das Konto der sonstigen Verbindlichkeiten gekennzeichnet wurde (Festlegung im Programm Konten). Das Merkmal kann nur bei einem Konto im privatrechtlichen und bei einem im öffentlich rechtlichen Bereich gesetzt werden.
Zuletzt geändert am 24.02.2021 - Direktlink zu dieser Seite.