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Soll auf einen Gebührenbescheid ein Skonto gewährt werden, so ist die entsprechende Schaltfläche anzuklicken.
Durch den Klick öffnet ein Erfassungsdialog für den Skonto. Gibt es zu einer Buchungsadresse eine Skontoregelung, so wird diese im Dialog vorgeblendet.
Sollte es noch keine Skontoregelung zur Buchungsadresse geben, so kann eine Regelung eingepflegt werden. Diese kann bei Bedarf auch als Standardregelung zur Adresse erklärt werden.
Zuletzt geändert am 10.08.2018 - Direktlink zu dieser Seite.