Handlungsempfehlung zur Arbeit mit Deckungsreserven

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Handlungsempfehlung zur Arbeit mit Deckungsreserven

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Deckungsreserven nach § 17 (2) KomHKV Brandenburg

 

Für die Arbeit mit Deckungsreserven gibt MACH folgende Handlungsempfehlung:

 

Anlegen eines Produkt-Ergebniskontos mit zugehörigem Produkt-Finanzkonto.

 (Vorschlag: ein im Konto im Bereich  5499xx/7499xx)

 Es ist in der Sachkontenerläuterung als „Deckungsreserve“ zu betiteln.

 

Der Zugriff kann über die Rechteverwaltung durch Zuordnung zu einer separaten Organisationseinheit eingeschränkt werden.

 

Dieses Konto ist einem Budget zuzuordnen und mit der Eigenschaft Informativ zu kennzeichnen. Damit fliesen die dort geplanten Ansätze nicht in die verfügbaren Mittel des Budget ein.

 

Auf diesem Konto sind die zweckfreie Planansätze (Deckungsreserve) zu veranschlagen.

 

Inanspruchnahme der Deckungsreserve

Bei Bedarf können diese Mittel mit dem Programm UPL/APL an ein nehmendes Konto zur Deckung über- und/oder außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen übergeben werden.

 


Zuletzt geändert am 19.03.2025 -