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Die Kleinbetragsgrenze wird in STEUER+ im Tarifdialog verwaltet. Werden dort die Tarife „KB“ (= Kleinbetrag bei Erstveranlagung) und „KBAE“ (= Kleinbetrag bei Änderungsveranlagung) angelegt und mit einem Tarifwert versehen, so setzt das Berechnungsmodul für Veranlagungen, die betragsmäßig unter diese Grenze fallen, den Merker „KB“ in der Veranlagungsmaske und nullt das Jahressoll aus.
Veranlagungen, die mit dem Merker versehen sind, bleiben im Status Blau (=Berechnet) stehen und können nicht weiterverarbeitet (Drucken, Buchen) werden.
Soll der Kleinbetrag nachgeholt werden, so ist die Berechnung des Steuerfalles zurückzusetzen und in das Feld „Kein KB“ eine 1 einzutragen. Anschließend kann der Steuerfall erneut berechnet und nun weiterverarbeitet werden.
Veranlagungen die unter die Kleinbetragsgrenze fallen, können mit der Stapelverarbeitung ermittelt werden. Dazu ist die entsprechende Abgabe / sind die entsprechenden Abgaben im Reiter Abgabearten und Mandanten auszuwählen und im Reiter Bearbeitungsgrad folgende Einschränkung vorzunehmen:
Nachdem die Festsetzungsverjährung eingetreten ist, kann der Kleinbetrag nicht mehr bearbeitet werden, ein entsprechender Hinweis erscheint.
Zuletzt geändert am 10.08.2018 - Direktlink zu dieser Seite.