Konteneigenschaften

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Konteneigenschaften

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Die Konteneigenschaften sind ausschlaggebend für die Art und Weise wie  Konten im weiteren Verlauf bebucht werden können.

Die Konteneigenschaften werden je Kontenart in einer Baumstruktur dargestellt. Über das Kontextmenü (rechte Maustaste) kann ein Knoten in der Baumstruktur hinzugefügt bzw. gelöscht werden. Dies kann und darf allerdings nur ein DPC Mitarbeiter.

 

Bilanzkonten Aktiva:

Sonstige:

-VST Vorsteuerkonto: als Vorsteuerkonto dürfen nur die Konten gekennzeichnet werden auf die der Vorsteueranteil einer Buchung entfällt. Diese Konten sind bei den Steuerschlüsseln zu hinterlegen. Für verschiedene Steuersätze kann es unterschiedliche Konten geben.

-E Eröffnungsbilanzkonto: mit diesem Merkmal wird das Eröffnungsbilanzkonto des Mandanten festgelegt. Achtung: es gibt nur ein Eröffnungsbilanzkonto.

-S Schlussbilanzkonto: mit diesem Merkmal wird das Schlussbilanzkonto des Mandanten festgelegt. Achtung: es gibt nur ein Schlussbilanzkonto.

-N Sonstige: als sonstige sind alle Bestandskonten zu Kennzeichnen welche keine besondere Eigenschaft haben.

-V Verrechnung: als Verrechnungskonten werden Konten festgelegt welche bei den Ergebniskonten der internen Leistungsverrechnung hinterlegt werden.

-RA Rechnungsabgrenzung: mit diesem Merkmal sind Rechnungsabgrenzungskonten zu kennzeichnen.

Forderung:

Konten für langfristige Kredite und Darlehen sind nicht als Forderungs- und Verbindlichkeiten-Konten anzulegen. Forderungs- und Verbindlichkeiten-Konten können nicht gegen gleichartige Konten gebucht werden.

-OR Öffentlich-rechtlich: damit sind die Konten zu kennzeichnen auf denen laut Kontenrahmen öffentlich-rechtliche Forderungen gebucht werden.

-PR Privat-rechtlich: damit sind die Konten zu kennzeichnen auf denen laut Kontenrahmen privat-rechtliche Forderungen gebucht werden.

-FFM Fremde Finanzmittel: damit sind die Konten zu kennzeichnen auf denen Forderungen aus Fremden Finanzmittel gebucht werden. Diese Konten werden nicht in der Bilanz dargestellt.

Liquide Mittel: ACHTUNG: die liquiden Mittel Konten müssen bei allen Mandanten einer Kasse identisch erfasst werden.

-B Bankkonto: diese Kennzeichnung erhalten liquide Mittel Konten für die man Kontoauszüge erhält.

-S Schwebeposten: damit werden Schwebeposten-Konten gekennzeichnet.

-V Banktransferkonto: über dieses Konto werden Mittelübertragungen zwischen liquiden Mittel Konten gebucht. Es wird nur ein Konto benötigt.

-K Barkasse: damit werden liquide Mittel Konten gekennzeichnet für welche man keine Kontoauszüge erhält. Dazu gehören Barkassen, Handvorschüsse,…

-U Verrechnungskonto: damit werden Konten gekennzeichnet welche immer einen Saldo von 0,00 € ausweisen müssen.

GuV (automatisch berechnete Konten):

-FFM Fremde Finanzmittel: über dieses Konto wird der Bestand der Fremden Finanzmittel innerhalb des Bestandes der liquiden Mittel berechnet. Dies ist notwendig um Forderung bzw. Verbindlichkeit aus Fremden Finanzmittel in der Bilanz abbilden zu können.
Da Forderungen/Verbindlichkeiten aus Fremden Finanzmitteln keine Forderungen/Verbindlichkeiten der Verwaltung darstellen, sind diese nicht in der Bilanz aufzuführen. Zahlungen auf diese Forderungen/Verbindlichkeiten landen jedoch auf den normalen liquiden Mittel-Konten der Verwaltung. Dadurch landet ein Teil der Buchung in der Bilanz der Verwaltung, der andere außerhalb.

 Das Bestandskonto ermittelt immer aktuell die Differenz zwischen den Einzahlungen und Auszahlungen der Fremden Finanzmittel. Ist        dieses in der Bilanz eingebunden, ist diese somit immer ausgeglichen.

 In Ihrer Funktion gleicht dieses Konto dem Konto der GuV welches durch den Saldo von Aufwendungen und Erträgen dafür sorgt, dass die        Bilanz während des Jahres ausgeglichen ist.

 Das Bestandskonto der fremden Finanzmittel wird am Jahresende automatisch im Rahmen der Verbuchung der Abschlussbuchungen        gebucht.

 Vorsteuer und Umsatzsteuer werden im Gegensatz zu den Forderungen/Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln als Forderungen/        Verbindlichkeiten der Verwaltung angesehen, werden auch in der Bilanz dargestellt.

-B Bestand liquide Mittel: über dieses Konto wird der Bestand der liquiden Mittel der Mandanten einer Kasse abgebildet welcher sich in den liquiden Mittel des Hauptmandanten der Kasse befindet. Dieses Konto ist nicht beim Hauptmandanten der Einheitskasse anzulegen. Gibt es zur Kasse des Mandanten nur einen Mandanten (keine Einheitskasse) wird dieses Konto nicht benötigt.

 

Bilanzkonten Passiva:

Sonstige:

-UST Umsatzsteuer: als Umsatzsteuerkonto dürfen nur die Konten gekennzeichnet werden auf die der Umsatzsteueranteil einer Buchung entfällt. Diese Konten sind bei den Steuerschlüsseln zu hinterlegen. Für verschiedene Steuersätze kann es unterschiedliche Konten geben.

-REG USt-Regulierung: mit diesem Merkmal wird das Regulierungskonto für die Vor- und Umsatzsteuer des Mandanten festgelegt. Gegen dieses Ko nto werden die Vor- und Umsatzsteuerkonten ausgebucht. Die Differenz ergibt dann die Forderung-/Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt. Achtung: es gibt nur ein Umsatzsteuer-Regulierungskonto.

-N Sonstige: als sonstige sind alle Bestandskonten zu Kennzeichnen welche keine besondere Eigenschaft haben. Dies können z.B. die Kreditkonten oder Rücklagen sein.

-V Verrechnung: als Verrechnungskonten werden Konten festgelegt welche bei den Ergebniskonten der internen Leistungsverrechnung hinterlegt werden.

-RA Rechnungsabgrenzung: mit diesem Merkmal sind Rechnungsabgrenzungskonten zu kennzeichnen.

GuV (automatisch berechnete Konten):

-O Ordentliches Ergebnis: über dieses Konto wird der Saldo aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen in der Bilanz dargestellt. Der Bestand wird automatisch berechnet. Es gibt nur ein Konto welches so gekennzeichnet werden muss.

-A außerordentliches Ergebnis: über dieses Konto wird der Saldo aus außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen in der Bilanz dargestellt. Der Bestand wird automatisch berechnet. Es gibt nur ein Konto welches so gekennzeichnet werden muss.

-FFM Fremde Finanzmittel: über dieses Konto wird der Bestand der Fremden Finanzmittel innerhalb des Bestandes der liquiden Mittel berechnet. Dies ist notwendig um Forderung bzw. Verbindlichkeit aus Fremden Finanzmittel in der Bilanz abbilden zu können.

-B Bestand liquide Mittel der Mandanten: über dieses Konto wird der Bestand der liquiden Mittel der Mandanten einer Kasse abgebildet welche nicht Hauptmandant einer Einheitskasse sind. Dieses Konto ist nur beim Hauptmandanten der Kasse anzulegen und spiegelt die Forderung/Verbindlichkeit aus

 

Verbindlichkeiten:

Konten für langfristige Kredite und Darlehen sind nicht als Forderungs- und Verbindlichkeiten-Konten anzulegen. Forderungs- und Verbindlichkeiten-Konten können nicht gegen gleichartige Konten gebucht werden.

-OR Öffentlich-rechtlich: damit sind die Konten zu kennzeichnen auf denen laut Kontenrahmen öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten gebucht werden.

-PR Privat-rechtlich: damit sind die Konten zu kennzeichnen auf denen laut Kontenrahmen privat-rechtliche Verbindlichkeiten gebucht werden.

-FFM Fremde Finanzmittel: damit sind die Konten zu kennzeichnen auf denen Verbindlichkeiten aus Fremden Finanzmittel gebucht werden. Diese Konten werden nicht in der Bilanz dargestellt.

 

Ergebniskonten:
Ergebniskonten sind immer auch gleichzeitig Kostenarten in der KLR.

Ertrag:

-O Ergebniswirksam ordentlich: damit sind all die Ergebniskonten zu kennzeichnen, welche laut Kontenrahmen ordentliche Ergebniskonten sind und im ordentlichen Gewinn- und Verlustkonto saldiert werden müssen.

-A Ergebniswirksam außerordentlich: damit sind all die Ergebniskonten zu kennzeichnen, welche laut Kontenrahmen außerordentliche Ergebniskonten sind und im außerordentlichen Gewinn- und Verlustkonto saldiert werden müssen.

-FFM Ergebnisneutral Fremde Finanzmittel: damit die Fremden Finanzmittel gebucht werden können, benötigt man in der Kontenzuordnung ein zugeordnetes Ergebniskonto. Da es sich jedoch um fremdes Geld handelt, darf sich dieses Ergebniskonto im Ergebnis auswirken und muss hiermit gekennzeichnet werden.

-KLR KLR Konto: Kostenarten Leistung welche nur in der Kostenrechnung gebucht werden können.

Aufwand:

-O Ergebniswirksam ordentlich: damit sind all die Ergebniskonten zu kennzeichnen, welche laut Kontenrahmen ordentliche Ergebniskonten sind und im ordentlichen Gewinn- und Verlustkonto saldiert werden müssen.

-A Ergebniswirksam außerordentlich: damit sind all die Ergebniskonten zu kennzeichnen, welche laut Kontenrahmen außerordentliche Ergebniskonten sind und im außerordentlichen Gewinn- und Verlustkonto saldiert werden müssen.

-FFM Ergebnisneutral Fremde Finanzmittel: damit die Fremden Finanzmittel gebucht werden können, benötigt man in der Kontenzuordnung ein zugeordnetes Ergebniskonto. Da es sich jedoch um fremdes Geld handelt, darf sich dieses Ergebniskonto im Ergebnis auswirken und muss hiermit gekennzeichnet werden.

-KLR KLR Konto: Kostenarten Kosten welche nur in der Kostenrechnung gebucht werden können.

 

Finanzkonten:

Einzahlung:

-Nicht investiv: damit sind all die Finanzkonten zu kennzeichnen über welche nicht investive Zahlungen fließen. Diese Konten sind (bis auf Ausnahmen) in der Kontenzuordnung Ergebniskonten zugeordnet.

-F Fremde Finanzmittel: damit sind die Konten zu kennzeichnen, welche für die Zahlung der fremden Finanzmittel verwendet werden sollen. Diese Konten sind in der Kontenzuordnung den ergebnisneutralen Ergebniskonten FFM zugeordnet.

-I investiv: damit sind all die Finanzkonten zu kennzeichnen, welche laut Kontenrahmen investiv sind. Diese Konten sind in der Kontenzuordnung keinem Ergebniskonto zugeordnet.  

Auszahlung:

-N Nicht investiv: damit sind all die Finanzkonten zu kennzeichnen über welche nicht investive Zahlungen fließen. Diese Konten sind (bis auf Ausnahmen) in der Kontenzuordnung Ergebniskonten zugeordnet.

-F Fremde Finanzmittel: damit sind die Konten zu kennzeichnen, welche für die Zahlung der fremden Finanzmittel verwendet werden sollen. Diese Konten sind in der Kontenzuordnung den ergebnisneutralen Ergebniskonten FFM zugeordnet.

-I investiv: damit sind all die Finanzkonten zu kennzeichnen, welche laut Kontenrahmen investiv sind. Diese Konten sind in der Kontenzuordnung keinem Ergebniskonto zugeordnet.  

 

KLR-Konten:

Kostenarten

-        Erlöse entsprechen den Ergebniskonten Ertrag
-        Kosten entsprechen den Ergebniskonten Aufwand

Unter-kostenart zum Ergebniskonto

-        die Länge für die Kostenarten wird in der Mandantenverwaltung  festgelegt; Unterkonten können nicht beplant werden
-        Erlöskostenarten: sind die Stellen aus den Mandantenverwaltung länger als das Ergebniskonto und werden als KLR-Konto und Unterkonto angelegt und werden
       beim Anordnen zu dem Ergebniskonto zur Auswahl angeboten
-        Kostenkostenarten: sind die Stellen aus den Mandantenverwaltung länger als das Ergebniskonto und werden als KLR-Konto und Unterkonto angelegt und werden
       beim Anordnen zu dem Ergebniskonto zur Auswahl angeboten
Umlagekonten
-        entsprechen den sonstigen Konten in der Mandantenverwaltung unter Kostenrechnung(90;91)
-        Erlöse  zur Umlage: beginnen mit 90 in der Länge eines Ergebniskontos und werden mit KLR und Umlagekonto geschlüsselt; Verwendung nur in der KLR als
       Umlagekonto
-        Kosten zur Umlage: beginnen mit 91 in der Länge eines Ergebniskontos und werden mit KLR und Umlagekonto geschlüsselt; Verwendung nur in der KLR als
       Umlagekonto
-        Erlöse aus Bauhof: beginnen mit 90 in der Länge eines Ergebniskontos und werden mit KLR und ohne Journal geschlüsselt: dienen der Buchungen von inneren
       Leistungsverrechnungen aus dem Bauhof direkt in die KLR (Buchungsmodul KLR)
-        Kosten aus Bauhof: beginnen mit 91 in der Länge eines Ergebniskontos und werden mit KLR und ohne Journal geschlüsselt: dienen der Buchungen von inneren
       Leistungsverrechnungen aus dem Bauhof direkt in die KLR (Buchungsmodul KLR)

 


Zuletzt geändert am 10.08.2018 -