<< Inhaltsverzeichnis anzeigen >> Säumnisberechnung bei Stundung |
![]() ![]() ![]() ![]() |
Geben Sie hier den Text einSäumnisberechnung bei Stundung
Befindet sich ein gestundeter Vorgang in der Mahnung, so werden Säumniszuschlage ggf. von der ursprünglichen Fälligkeit bis zum Stundungsbeginn berechnet. Weitere Säumniszuschläge können entstehen, wenn eine Stundungsrate säumig ist.
.
Zuletzt geändert am 21.10.2021 - Direktlink zu dieser Seite.