Säumnisberechnung bei Stundung

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Säumnisberechnung bei Stundung

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Befindet sich ein gestundeter Vorgang in der Mahnung, so werden Säumniszuschlage ggf. von der ursprünglichen Fälligkeit bis zum Stundungsbeginn berechnet. Weitere Säumniszuschläge können entstehen, wenn eine Stundungsrate säumig ist.

mst1059

 

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Zuletzt geändert am 21.10.2021 -