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Mit der Säumnisberechnung kann für Vorgänge, die verspätet beglichen worden sind, Säumniszuschläge berechnet werden. Bei der Berechnung der Säumniszuschläge wird auf die Stammdaten des Programms Zinsdefinition zurückgegriffen.
Zuletzt geändert am 04.07.2024 - Direktlink zu dieser Seite.