SteuerStammdaten_Banktexte

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Konfiguration Abbucher-Datengitter

Banktext

Signatur-Hinweis

Das Leistungsgebot nach §254 AO ist die Aufforderung an einen Steuerpflichtigen zur Leistung, Duldung oder Unterlassung. In der Regel wird das Leistungsgebot mit einem vollstreckbaren Verwaltungsakt (Steuerbescheid) verbunden.

Wichtiger Bestandteil des Leistungsgebots ist die Regelung der Art und Weise, wie der Steuerschuldner seine Steuerschuld zu entrichten hat.

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Dieser Bestandteil des Leistungsgebotes wird in STEUER+ durch das Abbucher-Datengitter auf den Steuerbescheid gebracht.

MACH liefert eine Standard-Konfiguration zum Abbucher-Datengitter aus.  Bei Bedarf kann die Standard-Konfiguration vom Anwender individualisiert werden.

Die Anpassung des Datengitters erfolgt im Programm „SteuerStammdaten_Banktexte“


Zuletzt geändert am 19.03.2025 -