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Die Definition des Aufgabengebietes dient später der Auflösung des Produktbereichs 11 über die Umlage.
Über das Aufgabengebiet werden den einzelnen Leistungen (Produkten) die Art der Umlage hinterlegt.
Hier gibt es verschiedene Umlagearten:
1. Steuerung- und Steuerungsunterstützung.
Die Steuerung- und Steuerungsunterstützungsleistungen werden über die Umlage (in Baden-Württemberg) nach dem vorgegebenen 50 / 50 Schlüssel (50%
nach Köpfen im Endprodukt, und 50% nach bereinigten Haushaltsvolumen) umgelegt.
2. Serviceleistungen
Die Serviceleistungen werden über die Umlage nach einem in der Umlage frei definierbaren Schlüssel auf die externen Produkte aufgeteilt.
3. Mitwirkungsleistungen
Die Mitwirkungsleistungen werden über die Umlage nach einem in der Umlage frei definierbaren Schlüssel auf die externen Produkte aufgeteilt.
4. Externe Leistungen
Die Externen Leistungen sind die externen Produkte zum Bürger. Diese erhalten die Aufwände bzw. Erträge der internen Leistungen
5. Verrechnung
Die Verrechnungsleistungen werden später auf ein oder mehrere Produkt unter Beibehaltung der Sachkonten verrechnet.
6. Sammelprodukt vor Umlage
Die Umlage von „Sammelprodukten“ erfolgt vor der eigentlichen Umlage. Die Sammelprodukte sind von der anschließenden Verteilung
ausgenommen.
Sammelprodukte können sowohl auf interne wie auch auf externe Produkte umgelegt werden.
7. Spitzabrechnung
bei Produkten die Über eine Spitzabrechnung verrechnet werden, können Feste Preise umgelegt werden – der Ausgleich des zu verteilenden
Produktes wird hierbei nicht geprüft und ist für die Umlage nicht relevant.
8. Keine Umlage
ist zu hinterlegen bei Produkten, die nicht an der Umlage beteiligt sind.
Zuletzt geändert am 21.10.2021 - Direktlink zu dieser Seite.