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Aufgabe der Funktion
Sachgesamtheit ist in der Rechtswissenschaft die Bezeichnung für mehrere selbständige Sachen, die durch einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verbunden sind, ihren Wert nur als Einheit entfalten können und die in der Verkehrsanschauung unter einem einheitlichen Begriff zusammengefasst werden. Im Gegensatz zur Sacheinheit bleiben die Sachen bei der Sachgesamtheit rechtlich selbständig.
In dieser Funktion kann eine Sachgesamtheit erfasst werden. Diese Sachgesamtheit kann dann bei der Erfassung und Pflege der Anlagegüter dem Anlagegut zugeordnet werden. Die Sachgesamtheit wird für einen Mandanten angelegt, ist aber Gruppenübergreifend verfügbar. Es können damit also Anlagegüter verschiedener Anlagegruppen "zusammengefasst" werden.
Neuanlage einer Sachgesamtheit
Nach der Auswahl des Mandanten, für welchen die Sachgesamtheit angelegt werden soll, muss eine Gruppe gewählt werden. Dies ist technisch notwendig, hat aber keine Einschränkung auf die spätere Zuordnung zum Anlagegut. Nach der Auswahl der Gruppe wird die Bezeichnung erfasst und durch Klick auf die Schaltfläche Speichern wird die Sachgesamtheit gespeichert.
Zuletzt geändert am 26.02.2020 - Direktlink zu dieser Seite.