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Die Verbuchung von Zahlungsaufschüben, insbesondere der Einzelwertberichtigungen, ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Zusätzlich weicht der Kontenrahmen in jedem Bundesland ab. Aus diesem Grund können die Buchungskonten in MACH finanzplus nicht fest hinterlegt, sondern hier von jedem Kunden individuell eingetragen werden.
Die Einstellungen zur Funktion Zahlungsaufschub müssen je Mandant und Jahr vorgenommen werden. Beim Eröffnen eines Haushaltsjahres werden die Definitionen vom Vorjahr übernommen, ein Eingriff ist nur notwendig wenn sich die Konten geändert haben.
Neben den Buchungskonten wird hier auch die Mindesthöhe für die Veranschlagung von Zinsen festgelegt.
Die zu hinterlegenden Konten werden für die Wertberichtigungen der Forderungen benötigt. Im oberen Teil der Maske werden die allgemeinen Einstellungen für die Verbuchung vorgenommen, diese gilt grundsätzlich für Vorgänge auf sämtlichen Forderungskonten. Im Datengitter darunter können abweichend dafür Einstellungen für spezielle Forderungskonten gespeichert werden. Diese übersteuern die allgemeinen Einstellungen.
Zweifelhafte Forderungen bei befristeten Niederschlagungen:
(gilt auch für den Zahlungsaufschubs-Typ Wertkorrektur)
Bedeutung der Konten:
zweifelhafte Forderungen: Im Rahmen der befristeten Niederschlagungen können Sie die Forderungen vor der Wertberichtigung auf ein extra Konto umbuchen. Der Buchungssatz lautet dabei: zweifelhafte Forderungen an Forderungen. Falls diese Umbuchung erwünscht ist, darf das Kontrollfeld Ohne zweifelhafte Forderungen nicht markiert sein.
Bilanzkonto für Einzelwertberichtigung: In einigen Bundesländer muss die Summe der Wertkorrektur auf zweifelhaften Forderungen in der Bilanz dargestellt werden. Das heißt, das der Betrag zusätzlich zur Umbuchung auf zweifelhafte Forderungen noch wie folgt gebucht wird: Aufwand für Einzelwertberichtigung an Bilanzkonto Einzelwertberichtigung. Dadurch bleibt die Summe der Forderungen nach der Einzelwertberichtigung gleich hoch, es wird aber zusätzlich die Summe auf dem Bilanzkonto Einzelwertberichtigung dargestellt. Dieses kann sowohl ein Aktiv- als auch ein Passivkonto sein.
Produkt zur Einzelwertberichtigung: Soll der Aufwand der Einzelwertberichtigung bei nur einem Produkt verbucht werden, muss hier das gewünschte Produkt eingetragen werden. Soll der Aufwand bei unterschiedlichen Produkten gebucht werden, so trägt man hier kein Produkt ein. Es öffnet sich dann bei der Buchung ein Fenster, in welchem das Produkt ausgewählt werden muss. Wird diese Option gewählt, muss sichergestellt werden, dass das Aufwandskonto der Einzelwertberichtigung dann auch bei mehreren Produkten angelegt wird.
Aufwandskonto zur Einzelwertberichtigung: Hier ist das Aufwandskonto der Wertberichtigung auszuwählen. Je nachdem ob das Kontrollfeld Ohne zweifelhafte Forderungen markiert wurde oder nicht wird bei der Wertkorrektur folgende Buchung erzeugt:
Ohne zweifelhafte Forderungen markiert: Aufwand für Einzelwertberichtigung an Bilanzkonto Forderungskonto
Ohne zweifelhafte Forderungen nicht markiert: Aufwand für Einzelwertberichtigung an Bilanzkonto Einzelwertberichtigung
Uneinbringliche Forderungen:
Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Aus diesem Grund müssen Sie in diesem Bereich das Konto dazu festlegen. Der Buchungssatz bei der Verbuchung der uneinbringlichen Forderungen (unbefristete Niederschlagungen, Erlass) lautet: Abschreibung an Forderung
Produkt zur Abschreibung: Soll der Aufwand der Abschreibung bei nur einem Produkt verbucht werden, muss hier das gewünschte Produkt eingetragen werden. Soll der Aufwand bei unterschiedlichen Produkten gebucht werden, so trägt man hier kein Produkt ein. Es öffnet sich dann bei der Buchung ein Fenster, in welchem das Produkt ausgewählt werden muss.
Konto zur Abschreibung: Hier hinterlegen Sie das Konto der Abschreibungen.
Abweichendes Konto Aufhebung:
Ist hier kein Konto hinterlegt, wird bei der Aufhebung einer uneinbringlich gebuchten Forderung (Niederschlagung, Erlass) der Buchungssatz des gebuchten Zahlungsaufschubs mit gedrehten Kontenseiten wieder gebucht. In einigen Bundesländern ist jedoch vorgeschrieben, dass bei der Aufhebung andere Konten verwendet werden müssen (dies sind meist spezielle Ertragskonten). Ist dies der Fall, so müssen diese Konten hier hinterlegt werden. Zusätzlich muss das Kontrollfeld bei Aufhebung von Niederschlagungen und Erlässen auf dieses Konto buchen markiert werden.
Produkt zur Aufhebung: Soll die Aufhebung bei nur einem Produkt verbucht werden, muss hier das gewünschte Produkt eingetragen werden. Soll die Aufhebung bei unterschiedlichen Produkten gebucht werden, so trägt man hier kein Produkt ein. Es öffnet sich dann bei der Buchung ein Fenster, in welchem das Produkt ausgewählt werden muss.
Konto zur Aufhebung: Hier hinterlegen Sie das Ergebniskonto für die Aufhebung.
Zuletzt geändert am 04.07.2024 - Direktlink zu dieser Seite.