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Stundung aufheben:
Falls Sie eine Stundung aufheben wollen, klicken Sie in der Statusanzeige auf die Zeile Stundung aufheben.
Für die Aufhebung stehen Ihnen 3 Optionen zur Verfügung:
Aufhebung buchen:
Entspricht der Rücknahme der Stundung. Die Zahlungstermine werden wieder auf die Fälligkeit zurückgesetzt, sämtliche Stundungszinsen werden auf 0,00 € gesetzt.
Die Stundung gilt danach als Aufgehoben und die Vorgänge können wieder bearbeitet werden.
Aufhebung durch Widerruf:
Es muss ein Widerrufdatum eingeben werden. Die Zinsen werden bis zu diesem Datum berechnet und eine entsprechend Änderung der Zinsen gebucht. Die Fälligkeit der Zinsen wird auf das Widerrufdatum gesetzt, kann jedoch manuell geändert werden. Die Zahlungstermine werden wieder auf die Fälligkeit zurückgesetzt.
Hinweis: Für den Falle, dass der Zinsbetrag manuell korrigiert werden, so ist dies möglich, indem der Zinsbetrag bei Widerruf überschrieben wird. Anschließend muss der angepasste Zinsbetrag auch in die Ratenaufteilung übernommen werden.
Die Stundung gilt danach als aufgehoben und die Vorgänge können wieder bearbeitet werden. Die Stundungszinsen können weiterhin im Reiter Zinsberechnung manuell verändert werden.
Zinsberechnung bei vorzeitiger Rückzahlung:
Der Dialog besitzt jetzt einen Button, um die neu berechneten Zinsen entsprechend zu buchen.
Die Stundung ist im Anschluss nicht aufgehoben. Nach erfolgter Zahlungsbuchung kann sie auf erledigt gesetzt werden.
Stundung auf erledigt setzen:
Diese Funktion kann verwendet werden, wenn sämtliche Raten der Stundung bezahlt wurden. Ist eine Stundung auf erledigt gesetzt, so wird diese nicht mehr unter den offenen Stundungen ausgewertet. Die Vorgänge können aber nicht mehr bearbeitet werden.
Zuletzt geändert am 10.08.2018 - Direktlink zu dieser Seite.