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Wurde eine Adressnummer mit einer Verwendungssperre versehen, so können anhängige Steuerobjekte anschließend nicht mehr veranlagt werden.
Sowohl in der Steuerfallpflege
wie auch in der Stapelverarbeitung erscheint ein entsprechender Hinweis.
Zuletzt geändert am 10.08.2018 - Direktlink zu dieser Seite.