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Wurde eine Adressnummer mit einer Verwendungssperre versehen, so können anhängige Steuerobjekte anschließend nicht mehr veranlagt werden.

Sowohl in der Steuerfallpflege

wie auch in der Stapelverarbeitung erscheint ein entsprechender Hinweis.

Zuletzt geändert am 10.08.2018 - Direktlink zu dieser Seite.