<< Inhaltsverzeichnis anzeigen >> Ratenbildung Sammelbesched |
![]() ![]() ![]() ![]() |
Für die Abgaben eines Sammelbescheides werden die Ratenfälligkeiten bei der Berechnung getrennt voneinander gebildet.
Dadurch kann es sein, dass für die Abgaben eines Sammelbescheides unterschiedliche Ratenfälligkeiten gebildet werden, (wenn es bei einer Abgabe zu einer Erstattung und bei einer anderen zu einer Nachforderung kommt).
Da diese Konstellation in der Kasse zu Schwierigkeiten bei der Verrechnung führt, wurden bisher gegebenenfalls bei allen Abgaben des Sammelbescheides dieselben Zahlungsfristen bei Erstattung und Nachzahlung eingetragen.
Nun die besteht die Möglichkeit, dass bei den Abgaben eines Sammelbescheides bei der Ratenbildung eine Gesamtbetrachtung erfolgt. Mit dieser Gesamtbetrachtung wird, wenn die Summe aller Abgaben zu einer Nachforderung führt, für alle Abgaben eine Ratenfälligkeit mit Zahlungsfrist Nachforderung gebildet. Führt die Summe aller Abgaben zu einer Erstattung, so wird für alle Abgaben eine Ratenfälligkeit mit der Zahlungsfrist Erstattung gebildet.
Zur Verwendung der Gesamtbetrachtung sind folgende Einstellungen erforderlich:
1.Beim Sammelbescheid ist die Option „Abrechnungsraten synchronisieren“ zu wählen
Hinweis: Für Sammelbescheid „GEWERBE“ steht diese Option nicht zur Verfügung!
2.Es ist sicherzustellen, dass bei allen Abgaben des Sammelbescheides die gleichen Zahlungsfristen hinterlegt sind und dass für Nachforderungen und Erstattungen unterschiedliche Zahlungsfristen verwendet werden.
Wird anschließend in der Steuerfallpflege ein Fall berechnet so, erscheint ggf. Hinweis welche Ratenfälligkeiten angepasst worden sind.
Die Stapelverarbeitung bietet zusätzlich die Möglichkeit die Gesamtbetrachtung zu aktivieren bzw. zu deaktivieren.
Wird ein Stapel mit der Gesamtbetrachtung berechnet, so können synchronisierte Ratenfälligkeiten mit dafür vorgesehenen Auskunftsdialog angeschaut werden
Steuer-Listen
Zuletzt geändert am 10.08.2018 - Direktlink zu dieser Seite.