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Kontenmerkmal aktivierte Eigenleistungen
Planung von aktivierten Eigenleistungen
Buchen von aktivierten Eigenleistungen
Nachträgliche Zuordnung von aktivierten Eigenleistungen
In manchen Bundesländern ist in dem amtlichen Mustern der Investitionen verpflichtend die Angabe der aktivierten Eigenleistungen auszuweisen.
Da die aktivierten Eigenleistungen jedoch nicht unter der Maßnahme geplant und verbucht werden, ist hier bei der Planung und Buchung ein zusätzliches Merkmal auf die entsprechenden Konten zu setzen um zu gewährleisten, dass die geplanten und gebuchten Werte korrekt bei den jeweiligen Investitionsmaßnahmen angedruckt werden können.
Zuletzt geändert am 20.03.2020 - Direktlink zu dieser Seite.