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Auf der Karteikarte Bewegungen werden zum einen wert- und mengenmäßige Veränderungen an einem Anlagegut erfasst. Zum anderen können Stammdaten wie die Nutzungsdauer, die Abschreibungsart oder die Anlagengruppenzuordnung für bereits berechnete Anlagegüter für die Zukunft hier geändert werden.

 

 

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Abgänge

 

Wird eine Anlage verschrottet, verkauft oder gestohlen so ist dieses Anlagegut als Abgang zu deklarieren. Dazu gibt es die Möglichkeit des Vollabganges bzw. Teilabganges. Auch ein Abgang durch Inventur ist möglich. Es wird der Abgangstermin eingegeben und das Abschreibungsende entsprechend der Auswahl (Monatsende, vorhergehendes Monatsende, etc.) ermittelt. Mittels Restliche Daten ermitteln berechnet das Programm die benötigten Werte.

 

 

Zugänge

 

Ist ein Anlagegut bereits in Betrieb, und kommt es zu einer Erhöhung der Anschaffungs- und Herstellungskosten durch Zugang bzw. Erweiterung zu dieser Anlage, so ist hierbei ein entsprechender Teilzugang zu buchen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn dieses Gut sich bereits im Status lfd. Berechnung befindet. Der normale Teilzugang kann nur nach dem Zugangsdatum der Anlage erfolgen. Dieses wird entsprechend geprüft.

 

 

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Der Teilzugang wird entsprechend der Nutzungsdauer der Hauptanlage abgeschrieben, d.h. dass der Teilzugang eine kürzere Nutzungsdauer aufweist, als die Hauptanlage.

 

Beispiel:

Anlage

Zugangsdatum

Beginndatum

Nutzungsdauer

Anlage1

15.02.2005

01.02.2005

20 Jahre

TZ 1

18.04.2006

01.04.2006

226 Monate

TZ 2

18.12.2006

01.12.2006

218 Monate

 

Damit ist immer gewährleistet, das zum Abschreibungsende der Anlage auch die entsprechenden Teilzugänge mit abgeschrieben sind.

 

Natürlich gibt es auch Sonderfälle, wo der Teilzugang die Nutzungsdauer der Hauptanlage verlängert. Als Voraussetzung empfiehlt sich, das dieses Anlagegut im Jahr vor dem Teilzugang berechnet sein muss. Danach ist manuell eine Verlängerung der Restnutzungsdauer über den Punkt Nutzungsdaueränderung auf die Dauer des Teilzuganges vorzunehmen. Erst danach kann der Teilzugang erfasst werden. Damit wird dem Sachverhalt Rechnung getragen, das z.B. bei der Neueindeckung eines Daches sich auch die Nutzungsdauer des Gebäudes verlängert.

 

Beispiel:

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Auch eine alleinige Nutzungsdauer des Teilzugangs ohne Anpassung der Nutzungsdauer des Anlagegutes ist möglich. Dabei entfällt die Verlängerung der Nutzungsdauer der Anlage.

 

 

Wertkorrekturen

 

Hier werden einmalige Wertkorrekturen als Sonderabschreibungen oder Zuschreibungen erfasst. Über das Auswahlmenü Art wird festgelegt, ob sich eine Wertkorrektur wertmindernd (Sonderabschreibung) oder werterhöhend (Zuschreibung) auf das Anlagegut auswirkt. In beiden Fällen wird der Betrag ohne Vorzeichen als positive Zahl eingegeben. Durch die Art wird der Betrag automatisch werterhöhend- oder mindernd verrechnet.

 

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Umbuchungen

 

Bei den Umbuchungen gibt es zwei Varianten:

 

 Umbuchung auf eine andere Anlagengruppe

 Umbuchung auf existierende Inventarnummer

 

Bei jeder dieser zwei Varianten ist eine Gesamt- als auch eine Teilumbuchung möglich.

 

Dabei können nur folgende Möglichkeiten in Betracht kommen:

 

 Aktivtausch

 Passivtausch

 

Es kann nur innerhalb dieser Bereiche (also Aktiv- oder Passivseite) eine Umbuchung erfolgen. Die Umbuchung darf erst nach dem letzten Datum einer Bewegung auf dem Anlagegut erfolgen. Die Datumskontrolle wird vom Programm automatisch durchgeführt.

 

Gesamtumbuchung auf neue Anlagengruppe

 

Bei einer Gesamtumbuchung wird die komplette Anlage auf eine neue Anlagengruppe umgebucht. Damit entsteht gleichzeitig eine neue Inventarnummer. Alle Daten bleiben auf der neuen Anlage erhalten. Sollte es erforderlich sein, kann die Umbuchung auf der Ursprungsanlage wieder zurückgesetzt werden. Auf keinen Fall darf die durch die Umbuchung entstandene Anlage gelöscht werden.

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Änderung der Nutzungsdauer und der Abschreibungsart

 

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Wurde ein Anlagegut bereits berechnet, so lässt sich die Nutzungsdauer oder Abschreibungsart unter dem Punkt NUTZUNGSDAUER noch für die Zukunft anpassen. Dazu wird ausgewählt ab wann eine Änderung gültig wird, wobei sich der 01.01. des nächsten offenen Jahres empfiehlt. Dabei kann ausgewählt werden, welcher Wert Grundlage für die restliche Ermittlung wird. Die Eingabe ND bezieht sich auf den ursprünglichen Anschaffungszeitpunkt der Hauptanlage. Die Eingabe RND bezieht sich auf das zuvor eingegebene Änderungsdatum. Dazu ist auch eine Eingabe in Prozent möglich. Dabei ist zu beachten, das die Eingabe einer Variablen genügt. Über die Schaltfläche Restliche Daten ermitteln werden die übrigen Felder automatisch gefüllt.

 

 

Inventur

 

Erfassung der Zählbestände zum Inventurstichtag

Über das rote Kreuz wird eine neue Datenzeile erzeugt. In dieser wird das Inventurdatum und die durch die Inventur ermittelte Menge unter Anzahl eingetragen.

 

 

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Zuletzt geändert am 26.02.2020 -