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Einjährige Aufträge
Diese Aufträge binden nur Mittel des Jahres, in welchem Sie gebucht werden.
Bei Anordnungen auf diese Aufträge müssen im Gegensatz zur Anordnung ohne Auftrag die Periode 1-13 innerhalb der Auftragssumme liegen. Dies liegt daran, dass beim Vortrag der Rechnungsabgrenzung der Betrag wieder auf den Auftrag gebucht wird. Aus diesem Grund muss der Auftrag auch in dieser Höhe ins Folgejahr übertragen werden.
mehrjährige Aufträge
Bei mehrjährigen Aufträgen wird bei der Aktivierung nur der Wert des laufenden Jahres gegen de verfügbaren Mittel des Produktsachkontos bzw. Budgets geprüft. Die Folgejahre dienen unter anderem auch dafür, in der Planung bereits vorgesehene Aufträge anzuzeigen.
Bei der Anordnung auf diese Aufträge betrifft die Mittelprüfung des laufenden Jahres nur die Perioden 1-12, Periode 13 wird bei den Mitteln des Folgejahres geprüft.
Verpflichtungsermächtigungen
Werden Aufträge auf VE gebucht, so wird die Auftragssumme der jeweiligen Folgejahre noch gegen die verfügbaren geplanten VE's geprüft.
Zuletzt geändert am 10.08.2018 - Direktlink zu dieser Seite.