Außerordentliche Erträge/Aufwendungen Baden-Württemberg

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Außerordentliche Erträge/Aufwendungen Baden-Württemberg

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In einigen Bundesländern gibt es zu den außerordentlichen Ergebniskonten keine zugeordneten Finanzkonten.

Laut Buchungsleitfaden in diesen Bundesländern müssen zu den außerordentlichen Ergebniskonten Finanzkonten aus dem konsumtiven oder investiven Bereich gebucht werden.

 

Aus diesem Grund müssen diese Buchungen entweder mit dem IBS Anlageverkauf Erfassen von Anlageverkäufen oder mit dem freien Buchkreis gebucht werden.

 

Der Anlagenverkauf kann genutzt werden, wenn das Anlagegut in der Anlagebuchhaltung vorhanden ist und durch den Verkauf ein außerordentliches Ergebnis (Gewinn(Verlust) erzielt wird.

 

Bei anderen Sachverhalten ist zu beachten, dass bei Verwendung eines investiven Finanzkontos auch immer eine Maßnahme zu hinterlegen ist.

 

Bsp:

mdu1513                  

 


Zuletzt geändert am 21.04.2023 -