Beibehaltung Verspätungszuschlag

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Beibehaltung Verspätungszuschlag

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Durch die Tatsache, dass der Verspätungszuschlag von  der Referenzabgabe losgelöst wurde, kann ein Verspätungszuschlag beibehalten werden, während sich seine Referenzveranlagung geändert oder aufgehoben wurde.

 

Der Verspätungszuschlag kann bei einer Änderung oder Aufhebung der Steuerfallpflege allerdings nicht mehr in der Steuerfallpflege aufgerufen werden, da er Versionsabhängig ist und durch eine Änderung des Referenzfalles eine Änderungsversion erzeugt wird.

 

Die Referenz zwischen Veranlagung und Zuschlag kann nun im Reiter Ratenaufteilung mit dem Button mst0630 hergestellt werden.


Zuletzt geändert am 10.08.2018 -