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Bei der Aufhebung angeordneter Gebührenbescheide sind zwei Arten zu unterscheiden:
1.Der Bescheid ist angeordnet aber noch nicht in die Kasse integriert
Bei dieser Konstellation ist ein Storno möglich. Der Bescheid erhält anschließend den Status . Gebührenbescheide
mit diesem Status können nicht mehr weiterverarbeitet werden. Zur Weiterverarbeitung muss der stornierte Bescheid ggf. kopiert werden
2.Der Bescheid ist in die Kasse integriert
Bei dieser Konstellation ist eine Änderung zu erzeugen mit der alle Positionen auf 0 gesetzt werden.
Zuletzt geändert am 10.08.2018 - Direktlink zu dieser Seite.