<< Inhaltsverzeichnis anzeigen >> Änderung eines Gebührenbescheides |
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Die Änderung eins Gebührenbescheides ist von dessen Bearbeitungsstatus abhängig:
1.Erfasste Gebührenbescheide
Gebührenbescheide im Status erfasst können jederzeit geändert werden
2.Angeordnete Gebührenbescheide (noch nicht kassenintegriert)
Bei Gebührenbescheiden, die angeordnet aber noch nicht in die Kasse integriert sind, wird die ursprüngliche Anordnung auf 0 gesetzt. Anschließend wird der komplette Betrag mit einer neuen Anordnung erhoben.
3.Angeordnete Gebührenbescheide (bereits kassenintegriert)
Bei Gebührenbescheiden, die bereits in die Kasse integriert sind, wird bei der Verbuchung der Änderungsbetrag auf dem ursprünglichen Vorgang erhoben.
Zuletzt geändert am 10.08.2018 - Direktlink zu dieser Seite.