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Hinweis: Wird nicht mit einer Einheitskasse mit mindestens 2 Mandanten gearbeitet, wird diese Funktion nicht benötigt.
Sämtliche unten genannten Konten sind bei allen Mandanten (auch beim Hauptmandant) anzulegen.
Die Funktion kann nur bei Nebenmandanten (Cash-Pool-Einheit) der Kasse verwendet werden, beim Hauptmandant (Cash-Pool-Führer) nicht. Wird die Funktion beim Nebenmandant ausgeführt, wird auch der Hauptmandant bebucht.
Der Bestand der liquiden Mittel der Nebenmandanten wird auf einem dafür eingerichteten Konto automatisch immer aktuell berechnet. Die Berechnung erfolgt aus den getätigten Ein- und Auszahlungen des Mandanten. Der Bestand auf dem Konto kann sowohl positiv oder auch negativ sein.
Mit der Funktion Kassenabschluss kann nun der Bestand des automatisch berechneten Kontos jahresweise bzw. quartalsweise auf Forderungs- oder Verbindlichkeitenkonten sowie Kassenkreditkonten umgebucht werden, welche im Folgejahr bzw. Folgequartal wieder auf die automatisch berechneten Konten umgebucht werden. Diese Konten sind dazu im Kontenprogramm neu anzulegen, dabei muss zwingend die Konteneigenschaft beachtet werden.
Konteneigenschaft des Forderungs-, Verbindlichkeitenkonto und Kassenkreditkonto:
Bei den Nebenmandanten ist lediglich ein Forderungs- sowie ein Kassenkreditkonto anzulegen. Beim Hauptmandanten sind alle drei Konten anzulegen.
Für das Bundesland Baden-Württemberg empfiehlt es sich nach derzeitigem Stand hierfür folgende Konten anzulegen:
Hauptmandant: 16550000 Forderung Einheitskasse
27850000 Verbindlichkeit Einheitskasse
23825000 Kassenkredit Einheitskasse
Nebenmandant: 16420000 Forderung Einheitkasse
23822000 Kassenkredit Einheitskasse
Finanzkonten für den Kassenabschluss:
Ob die Umbuchung des Kassenabschlusses in der Finanzrechnung abgebildet wird, hängt mit der Einstellung des Parameter JA_KABUCHUNGNURJOURNAL zusammen.
Sofern dieser gesetzt (1) ist, so wird lediglich das Hauptjournal, d.h. die Umbuchung auf Forderungs-, Verbindlichkeits, Kassenkreditkonto gebucht. Ist dieser nicht gesetzt (0), werden zusätzlich Finanzkonten bebucht.
Hierfür müssen bei jedem Mandanten Ein- und Auszahlungskonten für die Forderung bzw. Verbindlichkeit eingerichtet werden. Zusätzlich muss auch ein Einzahlungs- und Auszahlungskonto für die Kassenkredite eingerichtet werden.
Sofern die Finanzkonten nur für den KAssenabschluss und die Abbildung der Einheitkasse verwendet werden, ist sowohl bei den Einzahlungs- sowie den Auszahlungkonten folgende Kontodefinition zu verwenden:
Für das Bundesland Baden-Württemberg empfiehlt es sich nach derzeitigem Stand hierfür die Finanzkonten 6793 und 7793, Sondervermögen, Liquiditätsverbund sowie 6792 und 6792, Kassenkredite, zu verwenden.
Die Finanzkonten müssen unter angelegt und dem Produkt unter zugeordnet werden.
Hinterlegung der Kontodefinitionen:
Sind alle Konten bei allen Mandanten angelegt, so müssen diese im Programm Kassenabschluss getrennt nach Mandanten hinterlegt werden.
Über den Button Kontierung aus Vorjahr kann die Kontierung des Vorjahres übernommen werden.
Umbuchung des Kassenabschlusses:
Für die Ermittlung ist zunächst auszuwählen, ob die liquiden Mittel über das komplette Jahr oder über das jeweilige Quartal ermittelt werden sollen.
Bei der Ermittlung der liquiden Mittel wird geschaut, ob der Saldo positiv oder negativ ist und der Ermittlungsbetrag (je nach Saldo) gegen das Forderungs-, Verbindlichkeitenkonto bzw. das Kassenkreditkonto gebucht werden muss.
Ist der gebuchte Saldo des Nebenmandanten auf einem Konto positiv, so wird dieser gegen das Forderungskonto des Nebenmandanten gebucht. Beim Hauptmandanten wird in diesem Fall geprüft, ob der gebuchte Saldo größer als die liquiden Mittel sind.
Ist der Saldo größer als die liquiden Mittel wird beim Hauptmandanten in Höhe der liquiden Mittel gegen das Verbindlichkeitskonto gebucht. Der Differenzbetrag zwischen liquiden Mittel und dem gebuchten Saldo stellt ein Kassenkredit beim Hauptmandanten dar und wird entsprechend gegen das Kassenkreditkonto gebucht.
Ist der Saldo geringer als die liquiden Mittel, so wird lediglich gegen das Verbindlichkeitskonto gebucht.
Ist der gebuchte Saldo des Nebenmandanten negativ, wird dieser gegen das Verbindlichkeitenkonto des Nebenmandanten gebucht. Beim Hauptmandanten wird gegen das Forderungskonto gebucht.
Die Umbuchungen erfolgen je nach gewählten Ermittlungseinstellung zum 31.12. bzw. entsprechendem Quartalsende. Gleichzeitig wird zum 01.01. des Folgejahres bzw. 01. des jeweiligen Folgemonats die Gegebuchungen erstellt, so dass der Bestand an der Einheitskasse (Anteile Cash-Pool) wieder auf den automatisch berechneten Konten abgebildet wird.
Zuletzt geändert am 13.06.2025 - Direktlink zu dieser Seite.