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Sperren auf Verpflichtungsermächtigungen (VE) müssen Sie manuell eingeben. Eine prozentuale Berechnung ist nicht möglich.
Die Vorgehensweise bei der Ermittlung der Konten unterscheidet sich nicht von den Sperren im aktuellen Jahr. Es werden jedoch nur investive Finanzkonten ermittelt, auf denen auch VE geplant wurden.
Im Datengitter der Ermittlung werden nun sämtliche Jahre angezeigt, in welchen VE's möglich sind.
Zur Eingabe der Werte machen Sie einen Doppelklick auf die gewünschte Zeile, es öffnet sich dann eine Erfassungsmaske.
Zuletzt geändert am 10.08.2018 - Direktlink zu dieser Seite.