Abstimmung Jahreswechsel

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Abstimmung Jahreswechsel

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Vorgänge mit mehreren Zahlungsterminen (Raten) können als Teilleistungen gebucht werden, wenn die Leistung steuerrechtlich nicht auf einmal sondern zu den Terminen in Teilen erbracht wird. Werden nun Anordnungen mit Merkmal „Teilleistung“ erfasst, bei denen mindestens eine Rate im Folgejahr liegt, so müssten diese Raten eigentlich ins Folgejahr abgegrenzt, die Mehrwertsteuer im Folgejahr gemeldet werden. Wurde dies jedoch bei der Rate nicht beachtet und der komplette Betrag periodenseitig ins aktuelle Jahr gebucht, so müssen diese Vorgänge (spätestens vor dem Jahresabschluss) bearbeitet werden. Manuelle Buchungen können normal gar nicht mit dieser Konstellation gebucht werden. Da jedoch bei den Abgabearten festgelegt werden kann, dass diese keine Abgrenzungen erzeugen, entstehen bei diesen Abgabearten diese "fehlerhaften Buchungen". Über Klick auf die Schaltfläche Abstimmung Jahreswechsel werden die betroffenen Fälle ermittelt und in einem Datengitter eingeblendet.

 

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Durch Klick auf die Schaltfläche Update setzt die Funktion das Steuerdatum auf den 31.12. des Jahres; damit können diese Raten noch im alten Jahr gemeldet werden.


Zuletzt geändert am 10.08.2018 -