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Sondervorauszahlungen
Voraussetzung:
In den Buchungseinstellungen zur Mehrwertsteuerauswertung, muss ein Konto für mögliche Sondervorauszahlungen erfasst werden. Falls Sie dieses Konto noch nicht erfasst haben, bekommen Sie dazu eine Info beim Programmstart. Bei dem Konto handelt es sich um ein „normales“ Bilanzkonto (Passiva)
Auf dieses Konto wird der Betrag gebucht, welcher auf der Karteikarte Elstermeldung à Dauerfristverlängerung ermittelt werden kann.
Durch Klick auf die Schaltfläche Ermitteln, wird die Summe der Umsatzsteuer Vorauszahlungen des Vorjahres ermittelt. Davon wird beim Klick auf Speichern 1/11 berechnet und gerundet in das Feld Nummer 38 des Elsterformulars eingetragen.
Nach der Meldung der Vorauszahlung (durch senden mittels ELSTER an das Finanzamt bzw. durch Klick auf Als „gesendet“ markieren), erscheint eine Hinweismeldung, dass Sie den Betrag mit der Stapelverarbeitung gegen das Verbindlichkeiten Konto gegenüber dem Finanzamt buchen sollen. Der Stapel muss nicht nochmals in der Elstermeldung geladen und gemeldet werden.
In der Stapelverarbeitung ist nun dieser Sondervorauszahlungsstapel zu erkennen und muss als erstes im Reiter VZ-Konto > Verbindlich. FA an das Finanzamt geladen und gebucht (Schaltfläche Umbuchen) werden. Diese Verbindlichkeit kann im Anschluss über das Ermitteln von Gutschriften an das Finanzamt ausbezahlt werden.
In der Stapelverarbeitung wird auf der rechten Seite das Sondervorauszahlungskonto angezeigt.
Die Buchung lautet „Sondervorauszahlungskonto an Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt“.
Nach der Verbuchung wird der Saldo des Kontos dargestellt.
Prinzipiell könnte der Stapel bereits im Anschluss gegen das Regulierungskonto gebucht werden. Hier ist dann jedoch zu beachten, dass die Vorauszahlung erst mit der Dezember Meldung verrechnet werden darf, somit bis dahin auf dem Regulierungskonto verbleiben müsste. Der betroffene Stapel ist wie unten angezeigt zu erkennen.
Falls Sie dennoch schon vorab den Stapel auf das Regulierungskonto buchen, erscheint im Anschluss folgender Warnhinweis.
Für die Elstermeldung der Absetzung der Sondervorauszahlung im Dezember bzw. im 4. Quartal muss der Stapel der bereits gemeldeten Sondervorauszahlung in das Formular geladen werden. Nach Auswahl des Voranmeldungszeitraums muss die Sondervorauszahlung als Abzug in Feld Nummer 39 bestätigt werden.
Anschließend ist der Stapel dann auf das Regulierungskonto umzubuchen.
Zuletzt geändert am 01.09.2023 - Direktlink zu dieser Seite.