Nacherfassung bei BG-Abgaben

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Nacherfassung bei BG-Abgaben

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Veranlagungen bei BG-Abgaben können nacherfasst werden, indem in der Steuerfallpflege die Veranlagungsdaten zusammen mit dem Jahressoll erfasst werden.

 

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Anschließend ist die rechte Maustaste anzuklicken und die Option nacherfassten Datensatz speichern auszuwählen.

 

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Durch Auswahl dieser Option wechselt die Veranlagung von Status grün (=gespeichert) in Status schwarz (=gebucht) ohne, dass eine Sollstellung erzeugt wird.

 

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Zuletzt geändert am 10.08.2018 -