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Veranlagungen bei GEG-Abgaben können nacherfasst werden, indem analog zur Nacherfassung bei den BG-Abgaben die erforderlichen BG-Veranlagungsdaten mit Jahressoll erfasst werden.
Anschließend ist die rechte Maustaste anzuklicken und die Option nacherfassten Datensatz speichern auszuwählen.
Durch Auswahl dieser Option wechselt die Veranlagung von Status grün (=gespeichert) in Status schwarz (=gebucht) ohne, dass eine Sollstellung erzeugt wird.
Nachdem die Berechnungsgrundlagen erfasst worden sind, sind bei den GEG-Abgaben noch die Gegenstandsdaten nachzuerfassen.
Dazu ist das Programm Pflege konvertierter Daten zu starten.
Nach dem Öffnen des Programms ist in das Feld Objekt die Objektnummer des Objektes, für welches nacherfasst werden soll, einzutragen und auf den Button zu klicken. Dadurch wird die Programmaske mit den entsprechenden Objektdaten befüllt:
Zur Nacherfassung von Gegenständen ist auf den Button zu klicken. Dadurch öffnet sich folgender Erfassungsdialog:
Im Dialog ist in das Feld gültig von das Startdatum des Gegenstandes einzutragen. In das Feld gültig bis ist das Enddatum des Gegenstandes einzutragen. Ist das Enddatum noch nicht bekannt, so ist der 31.12.2099 einzutragen. Anschließend ist auf den Button zu klicken.
Nun können die für die jeweilige Abgabe definierten Gegenstandsfelder nacherfasst werden. Nach Beendigung der Erfassung sind werden die nacherfassten Daten über den Button abzuspeichern.
Dadurch erscheinen die nacherfassten Gegenstände in der Steuerfallpflege:
Zuletzt geändert am 10.08.2018 - Direktlink zu dieser Seite.