<< Inhaltsverzeichnis anzeigen >> Gewerbesteuer Hilfsprogramm |
![]() ![]() ![]() ![]() |
Für die Umsetzung der Neuregelungen in der Verzinsung für bestehende Gewerbesteuerfälle wurde das Gewerbesteuer Hilfsprogramm erweitert.
Im Reiter Korrektur können vorläufige Verzinsungen nach vorheriger Überprüfung korrigiert werden.
Die Überprüfung der ermittelten Fälle kann über den Zinsdialog erfolgen. Fälle, die nicht korrigiert werden sollen, müssen in den Status deaktiviert gesetzt werden.
Für Gewerbesteuerfestsetzungen, bei denen die Verzinsung ausgesetzt wurde, kann die Verzinsung im Reiter Erstfestsetzung nachgeholt werden.
Hinweis: Der Reiter Erstfestsetzungen darf erst dann getätigt werden, nachdem die vorläufigen Festsetzungen im Reiter Korrektur berichtigt oder deaktiviert worden sind.
Wie auch bei den vorläufigen Festsetzungen sind Erstfestsetzungen erst nach vorheriger Überprüfung durchzuführen.
Die Überprüfung der ermittelten Fälle kann über den Zinsdialog erfolgen. Fälle, die nicht korrigiert werden sollen, müssen in den Status deaktiviert gesetzt werden.
Über den Reiter Protokollierung kann nachvollzogen werden, welche Aktionen in den Zinsreitern durchgeführt worden sind.
Der Reiter Bescheid-Konfiguration unterteilt sich in die Unterreiter Druck-Vorlagen und Bescheidtext.
Im Unterreiter Druck-Vorlagen können die Bescheid-Layouts für den Zinsbescheid an der richtigen Stelle eingespielt werden.
Im Reiter Bescheidtexte können die Bescheidtexte des Gewerbesteuerbescheides an die neuen Gesetzesgrundlagen angepasst werden.
Mit der Option Vorschlag setzen wird der MACH Finanzplus-Standard in die Bescheidtexte eingetragen. Dieser sieht folgendermaßen aus:
Der Druck der Zinsbescheide für die Zinskorrekturen und Erstfestsetzungen erfolgt im Reiter Druck Zinsbescheide.
Die Verbuchung Zinskorrekturen und Erstfestsetzungen erfolgt in STEUER+ mit der Stapelverarbeitung.
Zuletzt geändert am 28.07.2022 - Direktlink zu dieser Seite.