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Aufgabe der Funktion:
Mit dieser Funktion ist es möglich, eine Menge von zum Kopieren markierter Bescheide eines Gebührenverfahrens zu duplizieren.
Dabei wird der alte Bescheid kopiert und gleichzeitig im alten Bescheid das Kopierkennzeichen gelöscht.
In der Maske kann die Suche nach Bescheiden eingeschränkt werden. Neben Adressnummer des Bescheidempfängers und der Rechnungsnummer kann auch der Nutzer eingeschränkt werden. Wenn die gewünschten EInschränkungen vorgenommen worden ist, kann der Kopiervorgang durchgeführt werden.
Für den Kopiervorgang kann eingestellt werden, Bescheide automatisch berechnet und angeordnet werden (nur Sammelbuchung). Als Abschluss des Kopiervorgangs erhält der Anwender eine Übersicht der kopierten Bescheide.
Zuletzt geändert am 10.08.2018 - Direktlink zu dieser Seite.