Folgekonten umbuchen

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Folgekonten umbuchen

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Aufgabe der Funktion:

Durch gesetzliche Vorgaben können sich die Konten Ihres Kontenrahmen ändern. Dies führt dazu dass ein Konto welches Sie in einem Jahr verwendet haben, in einem Folgejahr anders zu beziffern ist, d.h. die Nummerierung des Kontos ändert sich.

Deshalb können Sie in MACH finanzplus bei Ihren bestehenden Konten Folgekonten hinterlegen. Durch Folgekonten werden die Konten bei denen ein Folgekonto hinterlegt wurde, im Folgejahr nicht mehr verwendet, Buchungen gelangen ab dem Folgejahr auf das Folgekonto.

Bei Ergebnis- und Finanzkonten ist das Hinterlegen der Folgekonten ausreichend, da bei diesen kein Bestand vorgetragen und umgebucht werden muss.

Bei Bilanzkonten wird jedoch ein Bestand (Eröffnungsbestand) vorgetragen. Dieser muss also auf jeden Fall umgebucht werden, spätestens zum Jahresabschluss des Folgejahres. Bei Forderungen und Verbindlichkeiten reicht die Umbuchung des Eröffnungsbestand allerdings nicht. Bei diesen Kontentypen müssen sämtliche zum Jahreswechsel bestehenden offenen Posten vom alten Konto auf das neue Konto umgebucht werden.

Die hier beschriebene Funktion hilft Ihnen bei den Umbuchungen der Bilanzkonten.

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Bitte wenden Sie sich vor der Verwendung der Funktion an einen MACH finanzplus Berater.

 


Zuletzt geändert am 04.07.2024 -