<< Inhaltsverzeichnis anzeigen >> Gebührenkatalog für Zahlstellen |
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Bei der Bearbeitung der ein- und ausgehenden Zahlungen in einer Zahlstelle, kann auf definierte Gebühren zurückgegriffen werden, welche mit diesem Programms festgelegt werden können. Dabei muss jeder Zahlstelle ein Gebührenkatalog zugeordnet werden. Sollen mehrere Zahlstellen den inhaltlich gleichen Katalog nutzen, dann kann ein Katalog entsprechend oft kopiert werden. Dabei können einzelne Tarife oder der gesamte Katalog kopiert werden.
Für jede Zahlstelle muss ein Gebührenkatalog mit mindestens einer Gebühr hinterlegt werden.
Durch einen speziellen Eintrag (variabler Tarif) ist die Zulassung des Zugriffs auf vorhandene Sollstellungen der Hauptkasse (z.B. aus dem STEUER+- oder dem Gebührenverfahren) möglich. Dies kann gewünscht sein, wenn der Bürger in der Zahlstelle z.B. seine Hundesteuer bezahlen möchte, für die eine Sollstellung im System durch die Jahressollstellung der Steuer bereits vorhanden ist.
Außerdem kann definiert werden, dass auch Einnahmen und Ausgaben ohne Sollstellung und ohne Auswahl aus dem Gebührenkatalog verbucht werden dürfen (eine sogenannte freie Gebühr).
Im Programm steht eine einfache Artikelverwaltung zur Verfügung, um z.B. einen Überblick zu erhalten, wie sich der im Bereich der Zahlstelle vorhandene Bestand von Verkaufsartikeln (Stadtpläne, Informationsbroschüren, Souvenirs) entwickelt. Die Angaben dazu können in den Karteireitern Artikelkatalog und Artikelbuchungen gepflegt werden.
Zuletzt geändert am 04.07.2024 - Direktlink zu dieser Seite.