Rücklastschriften manuell buchen

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Rücklastschriften manuell buchen

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Rücklastschrift manuell buchen

Wenn es zu einer Rücklastschrift kommt und diese i.d.R. mit Rücklastschriftgebühren (RLSG) gebucht werden muss, sollte man auf die entsprechende Funktion im Programm

Zahlungsabwicklung+  --> Ein- / Auszahlung --> rechte Maustaste: Rücklastschrift buchen zurückgreifen.

 

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Dabei bitte darauf achten, dass:

-der korrekte RLSG-Betrag eingetragen wird.

-die Häkchen im Fenster Aktion so gesetzt sind, wie das gewünscht wird.

 Im Zweifelsfall bitte in der Online-Hilfe nachlesen oder die Hotline VOR dem Ausführen der        Funktion kontaktieren.

 

Sollte trotz aller Kontrolle hier ein Fehler passieren oder man muss die Rücklastschrift aus anderem Grund manuell buchen, empfehlen wir die im Folgenden beschriebene Vorgehensweise.

 

 

Gründe für solch eine manuelle Buchung der RLSG könnten sein:

man hat die Ermittlungslaufnummer schon mal gelöscht hat, bevor man über die Buchungen zur Rücklastschrift nachdenkt (Rücksetzen Diskclearing)

man hat Rücklastschriftgebühren versehentlich mit Null gebucht

man hat Rücklastschriftgebühren in falscher Höhe gebucht (Änderungsanordnung!)

man hat die Rücklastschrift versehentlich „komplett“ gebucht, aber nur die Verwaltung sollte belastet werden

 

 

Voraussetzungen für eine erfolgreiche manuelle Buchung der RLSG sind:

der Nutzer hat die erforderlichen Buchungsrechte (IBS) und das Recht auf die AGAB 9050

die AGAB 9050 ist korrekt eingestellt
(siehe dazu Bewirtschaftung --> Stammdaten --> Abgabenstamm)

 

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Die AGAB 9050 muss in der Spalte Rechnungsart mit „Ausgangsrechnung“ gekennzeichnet sein.

 

Bei der AGAB müssen die richtigen (E)rtrags- und (A)ufwandskonten hinterlegt sein.

 

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Wenn es also zu einer Rücklastschrift gekommen ist und man nicht mehr die Option im Programm Ein- / Auszahlung --> rechte Maustaste: Rücklastschrift buchen nutzen kann (weil man z.B. die Ermittlungslaufnummer durch Rücksetzen Diskclearing schon entfernt hatte), ist wie folgt vorzugehen:

 

Als Erstes bucht man die Forderung, um die es ursprünglich geht, wieder aus, indem man im Programm Ein-/Auszahlung den Buchungssatz sucht.

Der Satz dürfte ja NICHT mehr „grün“ sein

UND

es muss oben die richtige Bank = das passende Liquide-Mittel-Konto gewählt sein.

Dann ist der Betrag mit Minus auszubuchen.

 

 

Als Zweites ist die Rücklastschriftgebühr (RLSG) zu verbuchen.

Dabei ist zu prüfen, ob nur die Belastung durch die Bank zu buchen ist, weil der Zahlungspflichtige an der Rücklastschrift keine Schuld trägt (weil er z.B. seine neue Bankverbindung bereits mitgeteilt hatte oder weil die Verwaltung eine vorausgegangene Zahlung nicht korrekt zugeordnet hatte).

 

Ist der Zahlungspflichtige für die Rücklastschrift selbst verantwortlich (neues Konto, ohne es der Verwaltung mitzuteilen, oder Konto nicht gedeckt), ist in einer zweiten Buchung diese Forderung gegenüber dem Zahlungspflichtigen zu buchen.

 

 

Beim Verbuchen der RLSG gibt es nun

die Variante A – über AGAB

oder

die Variante B – direkt auf das Konto

Beides ist möglich.

 

 

Variante A – man nutzt die AGAB 9050 und bucht die RLSG über diese AGAB im Programm Bewirtschaftung+ --> Tägliche Arbeiten --> Ein-/ Ausgangsrechnung

 

1.Buchen des Aufwands = Verbindlichkeit gegenüber der Bank, also eine ER Nebenbuch

 

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Hier wird nun der Betrag der RLSG, den die Bank erhoben hat, angeordnet.

Der Betrag ist ohne Vorzeichen einzugeben.

Adresse ist i.d.R. die Sammeladresse.

Rechnungsdatum ist das Tagesdatum.

Kassentext sollte einen Hinweis auf die RLSG zu den betreffenden Adressen enthalten.

 

Bitte nach dem Buchen die Vorgangsnummer und die Sammelanordnungsnummer notieren, denn nach diesen Daten kann später gesucht werden !

 

Die Anordnung ist zu drucken und als gedruckt zu bestätigen.

 

2.Buchen des Ertrages = der Forderung gegenüber dem Zahlungspflichtigen, also eine AR Nebenbuch.  (Natürlich nur, wenn man die RLSG dem Zahlungspflichtigen gegenüber geltend machen will.)

 

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Hier wird nun der Betrag der RLSG, den die Bank erhoben hat, als Forderung angeordnet.

Der Betrag ist ohne Vorzeichen einzugeben.

Adresse ist die Adressnummer des Zahlungspflichtigen.

Rechnungsdatum ist das Tagesdatum.

Kassentext sollte einen Hinweis auf die RLSG enthalten.

 

Die Nebenbuchbuchungen sind sofort kassenwirksam. Die Anordnungen müssen aber trotzdem gedruckt (direkt aus dem Anordnungsdialog heraus oder unter Nebenbuch-Sammelanordnung im Druckprogramm) und als gedruckt bestätigt werden.

 

Nun sollten diese Sammelanordnungen noch formal aktiviert und integriert werden.

 

Als Drittes ist nun die kassenwirksame Zahlungsbuchung der RLSG, die ja auf dem entsprechenden Liquiden-Mittel-Konto bereits belastet wurde, der entsprechenden Buchung zuzuordnen.

Also im Programm Ein-/Auszahlung den Buchungssatz der RLSG suchen und mit dem passenden Bankkonto bebuchen.

Dabei ist es nun hilfreich, die zuvor gemerkte Vorgangsnummer oder die Sammelanordnungsnummer zu benutzen, um die betreffende Buchung zu finden.

 

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Alternativ zu dieser Buchungsweise über AGAB , kann man auch direkt auf die betreffenden Konten buchen. Welche Konten dies betrifft, sollte in der Verwaltung bekannt sein, man erkennt dies aber auch im Programm Abgabenstamm.

 

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Die Buchung wäre dann wie folgt zu tätigen:

 

Variante B – man bucht auf die Konten im Programm

Bewirtschaftung+ --> Tägliche Arbeiten --> Ein-/ Ausgangsrechnung

 

1.Buchen des Aufwands = Verbindlichkeit gegenüber der Bank, also eine ER Hauptbuch

 

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Hier wird nun der Betrag der RLSG, den die Bank erhoben hat, angeordnet.

Der Betrag ist ohne Vorzeichen einzugeben.

Adresse ist i.d.R. die Sammeladresse.

Rechnungsdatum ist das Tagesdatum.

Kassentext sollte einen Hinweis auf die RLSG zu den betreffenden Adressen enthalten.

 

Bitte nach dem Buchen die Vorgangsnummer notieren, denn nach diesen Daten kann später gesucht werden !

 

Die Anordnung ist zu drucken und als gedruckt zu bestätigen.

 

2.Buchen des Ertrages = der Forderung gegenüber dem Zahlungspflichtigen, also eine AR Hauptbuch.  (Natürlich nur, wenn man die RLSG dem Zahlungspflichtigen gegenüber geltend machen will.)

 

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Hier wird nun der Betrag der RLSG, den die Bank erhoben hat, als Forderung angeordnet.

Der Betrag ist ohne Vorzeichen einzugeben.

Adresse ist die Adressnummer des Zahlungspflichtigen.

Rechnungsdatum ist das Tagesdatum.

Kassentext sollte einen Hinweis auf die RLSG enthalten.

 

Die Anordnung ist zu drucken und als gedruckt zu bestätigen.

 

Nun sollten diese Anordnungen aktiviert und integriert werden. Erst dann sind diese kassenwirksam.

 

Als Drittes ist nun die kassenwirksame „Zahlungs“-Buchung der RLSG, die ja auf dem entsprechenden Liquiden-Mittel-Konto bereits belastet wurde, der entsprechenden Buchung zuzuordnen.

Also im Programm Ein-/Auszahlung den Buchungssatz der RLSG suchen und mit dem passenden Bankkonto bebuchen.

Dabei ist es nun hilfreich, die zuvor gemerkte Vorgangsnummer zu benutzen, um die betreffende Buchung zu finden.

 

 

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Wenn man die RLSG im Programm Ein-/Auszahlung  verbucht hat, dabei aber den Betrag falsch eingegeben hat, kann man nun über den vorher beschriebenen Weg (Variante A oder Variante B) auch die Änderung dieses falsch erfassten Betrages vornehmen, vorausgesetzt man ermittelt die betreffende Nebenbuch-Vorgangsnummer.

 

Hier kann man ggf. auch die Hotline kontaktieren, um diese gemeinsam zu ermitteln.

 

Dabei ist hier genauso zu verfahren, wie bei einer normalen Änderungsanordnung.

 


Zuletzt geändert am 20.03.2020 -