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Folgende Arbeitsschritte sind zum Abschluss eines Wasserjahres erforderlich:
✓ Verarbeitung der Zählerstände der Jahreshauptablesung
dazu stehen folgende Werkzeuge zur Verfügung:
b) Export DPCom
✓ Import der neu erfassten Zählerstände in STEUER+
dazu stehen folgende Werkzeuge zur Verfügung:
a) bei Verwendung der Zählerschnellerfassung: Import / Zählerschnellerfassung
b) bei Verwendung des Export DPCom: Import DPCom
c) bei Verwendung der Mobilen Zäherlerfassung: Import Zählererfassung
✓ Überprüfung der nicht abgerechneten Steuerfälle
durch den Import der neu erfassten Zählerstände in STEUER+ wird bei den entsprechenden Steuerfällen eine Abrechnung (=AB) erzeugt. Sollte bei einem Objekt vesehentlich (Zählererfassung wurde vergessen) oder absichtlich
(reine Niederschlagswasserobjekte) kein Zählerstand erfasst worden sein, so bleibt dieses Objekt in der Veranlagungsart Vorauszahlung (=VZ) stehen. Objekte auf dies zutrifft gilt es zu recherchieren. Zur Recherche kann die
im die Auswertung nicht abgerechneter Steuerfälle im Programm Steuer-Listen verwendet werden.
✓ Abrechnung der noch nicht abgerechneten Steuerfälle
Für die ermittelten Fälle, die sich noch in der Veranlagungsart Vz befinden gilt es nun eine AB zu erzeugen. Bei Objekten, bei denen versehentlich vergessen wurde einen Zählerständ zu erfassen, wird durch die Erfassung des Zählerstands eine AB erzeugt.
Bei den Objekten, die beabsichtigt noch in der Veranlagungsart VZ sind (da bei reinen Niederschlagswasserobjekten keine Zählerstände zu erfassen sind), kann eine Abrechnung mit Hilfe der Stapelverarbeitung erzeugt werden. Folgende Einstellungen sind hier
erforderlich:
✓ Verbrauchshochrechnung (optional)
Nachdem nun alle Steuerobjekte des entsprechenden Veranlagungsjahres in der Veranlagungsart AB sind, kann nun optional eine Verbrauchshochrechnung durchgeführt werden.
✓ Berechnungsgrundlagen vortragen
Wenn alle Steuerfälle des entsprechenden Veranlagungsjahres in der Veranlagungsart AB sind (und optional hochgerechnet sind), können die entsprechenden
Berechnungsgrundlagen vorgetragen werden. Dabei unbedingt berücksichtigt werden, dass die Berechnungsgrundlagen für alle anhängigen Abgaben (Wasser, Schmutzwasser, Niederschlagswasser) vorgetragen werden. Daher am besten folgende Option
verwenden
✓ Gegenstände vortragen
Im Gegensatz zum Großteil der STEUER+-Abgaben (mit Gegenständen) werden bei den WaKa-Abgaben die Gegenstände jahrweise geführt und müssen deshalb zusätzlich zu den Berechnungsgrundlagen vorgetragen werden. Siehe dazu Gegenstände vortragen
✓ Update Verbrauch durchführen
Bei den WaKa-Abgaben werden Vorauszahlungen auf Grundlage des Vorjahresverbrauchs der gültigen Zähler erhoben. Damit in Fällen eines Zählerwechsels im Ursprungjahr und wenn Zähler im Ursprungsjahr eingebaut wurden, die Vorauszahlungen nicht zu
gering ausfallen, kann optional ein Verbrauchs-Update durchgeführt werden.
✓ Berechnung
Nachdem die entsprechenden Berechnungsparameter vorgetragen worden sind, kann nun mit der eigentlichen Veranlagung begonnen werden. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass bei den WaKa-Abgaben die Abrechnung mit der Veranlagung der
Vorauszahlungen für das Folgejahr durchgeführt wird. Bei der Berechnung mit der Stapelverarbeitung, gilt es folgende Einstellung zu berücksichtigen:
Einschränkung des Veranlagungszeitraumes auf Abrechnungs- und Vorauszahlungsjahr
✓ Bescheiddruck
Im Anschluss an die Berechnung können nun Bescheide werden. Dabei sind bei der Stapelverarbeitung folgende Einstellung zu berücksichtigen:
a) Einschränkung des Veranlagungszeitraumes auf Vorauszahlungsjahr
Die übrigen Einstellung können zum wie unter Berechnung dargestellt beibehalten werden.
b) Nachdem der Druck erfolgreich durchgeführt worden ist, gilt es überprüfen, ob es nach einem Eigentümer-Wechsel zum 31.12 des Abrechnungsjahres noch Fälle gibt, für die noch kein Bescheid gedruckt worden ist. Dazu sind folgende Einstellungen zu
verwenden:
Einschränkung des Veranlagungszeitraumes auf Abrechnungsjahr
Sollten Fälle ermittelt werden, so sind die nun ebenfalls zu drucken.
✓ Buchen
Zum Abschluss des Veranlagungsvorganges sind die Veranlagungen mit der Stapelverarbeitung zu verbuchen. Dabei sind folgende Einstellungen zu berücksichtigen:
Einschränkung des Veranlagungszeitraumes auf Abrechnungs- und Vorauszahlungsjahr
Zuletzt geändert am 10.08.2018 - Direktlink zu dieser Seite.