Abschluss Wasserjahr

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Abschluss Wasserjahr

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Folgende Arbeitsschritte sind zum Abschluss eines Wasserjahres erforderlich:

 

       Verarbeitung der Zählerstände der Jahreshauptablesung

 dazu stehen folgende Werkzeuge zur Verfügung:

 a) Zählerschnellerfassung

 b) Export DPCom

 c) Mobile Zählererfassung

 

       Import der neu erfassten Zählerstände in STEUER+

 dazu stehen folgende Werkzeuge zur Verfügung:

 a) bei Verwendung der Zählerschnellerfassung:        Import / Zählerschnellerfassung

 b) bei Verwendung des Export DPCom:                Import DPCom

 c) bei Verwendung der Mobilen Zäherlerfassung:        Import Zählererfassung

 

       Überprüfung der nicht abgerechneten Steuerfälle

 durch den Import der neu erfassten Zählerstände in STEUER+ wird bei den entsprechenden Steuerfällen eine Abrechnung (=AB) erzeugt. Sollte bei einem Objekt        vesehentlich (Zählererfassung wurde vergessen) oder absichtlich
 (reine Niederschlagswasserobjekte) kein Zählerstand erfasst worden sein, so bleibt dieses Objekt in der Veranlagungsart Vorauszahlung (=VZ) stehen. Objekte auf dies zutrifft gilt es zu recherchieren. Zur Recherche kann die
 im die Auswertung nicht abgerechneter Steuerfälle im Programm Steuer-Listen verwendet werden.

 

       Abrechnung der noch nicht abgerechneten Steuerfälle

 Für die ermittelten Fälle, die sich noch in der Veranlagungsart Vz befinden gilt es nun eine AB zu erzeugen. Bei Objekten, bei denen versehentlich vergessen wurde        einen Zählerständ zu erfassen, wird durch die Erfassung des Zählerstands eine AB erzeugt.
 Bei den Objekten, die beabsichtigt noch in der Veranlagungsart VZ sind (da bei reinen Niederschlagswasserobjekten keine Zählerstände zu erfassen sind), kann eine Abrechnung mit Hilfe der Stapelverarbeitung erzeugt werden. Folgende Einstellungen sind hier
 erforderlich:

 

 mst0360_zoom40

 

 

 mst0361

 

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 mst0363

 

       Verbrauchshochrechnung (optional)        

 Nachdem nun alle Steuerobjekte des entsprechenden Veranlagungsjahres in der Veranlagungsart AB sind, kann nun optional eine Verbrauchshochrechnung durchgeführt werden.

 

       Berechnungsgrundlagen vortragen

 Wenn alle Steuerfälle des entsprechenden Veranlagungsjahres in der Veranlagungsart AB sind (und optional hochgerechnet sind), können die entsprechenden

 Berechnungsgrundlagen vorgetragen werden. Dabei unbedingt berücksichtigt werden, dass die Berechnungsgrundlagen für alle anhängigen Abgaben (Wasser, Schmutzwasser, Niederschlagswasser) vorgetragen werden. Daher am besten folgende Option
 verwenden

 mst0364

 

       Gegenstände vortragen

 Im Gegensatz zum Großteil der STEUER+-Abgaben (mit Gegenständen) werden bei den WaKa-Abgaben die Gegenstände jahrweise geführt und müssen deshalb zusätzlich zu den Berechnungsgrundlagen vorgetragen werden. Siehe dazu Gegenstände vortragen

 

       Update Verbrauch durchführen

 Bei den WaKa-Abgaben werden Vorauszahlungen auf Grundlage des Vorjahresverbrauchs der gültigen Zähler erhoben. Damit in Fällen eines Zählerwechsels im Ursprungjahr und wenn Zähler im Ursprungsjahr eingebaut wurden, die Vorauszahlungen nicht zu
 gering ausfallen, kann optional ein Verbrauchs-Update durchgeführt        werden.

 

       Berechnung

 Nachdem die entsprechenden Berechnungsparameter vorgetragen worden sind, kann nun mit der eigentlichen Veranlagung begonnen werden. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass bei den WaKa-Abgaben die Abrechnung mit der Veranlagung der
 Vorauszahlungen für das Folgejahr durchgeführt wird. Bei der Berechnung        mit der Stapelverarbeitung, gilt es folgende Einstellung zu berücksichtigen:

 

 Einschränkung des Veranlagungszeitraumes auf Abrechnungs- und Vorauszahlungsjahr

 mst0366_zoom40

 

 mst0367

 

 mst0368

 

       Bescheiddruck

 Im Anschluss an die Berechnung können nun Bescheide werden. Dabei sind bei der Stapelverarbeitung folgende Einstellung zu berücksichtigen:

 

 a)        Einschränkung des Veranlagungszeitraumes auf Vorauszahlungsjahr

         mst0369

 

         Die übrigen Einstellung können zum  wie unter Berechnung dargestellt beibehalten werden.

         

 b)        Nachdem der Druck erfolgreich durchgeführt worden ist, gilt es überprüfen, ob es nach einem Eigentümer-Wechsel zum 31.12 des Abrechnungsjahres noch Fälle gibt, für die noch kein Bescheid gedruckt worden ist. Dazu sind folgende Einstellungen zu
         verwenden:

 

         Einschränkung des Veranlagungszeitraumes auf Abrechnungsjahr

         mst0370

 

         mst0371

         Sollten Fälle ermittelt werden, so sind die nun ebenfalls zu drucken.

 

       Buchen

 Zum Abschluss des Veranlagungsvorganges sind die Veranlagungen mit der Stapelverarbeitung zu verbuchen. Dabei sind folgende Einstellungen zu berücksichtigen:

 

 Einschränkung des Veranlagungszeitraumes auf Abrechnungs- und Vorauszahlungsjahr

 mst0372

 

 mst0367

 

 mst0368


Zuletzt geändert am 10.08.2018 -