Änderungsveranlagung GEG-Abgaben

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Änderungsveranlagung GEG-Abgaben

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Wenn nun bei einem bereits gebuchten Steuerfall eine Änderung vorgenommen werden soll, ist folgendermaßen vorzugehen:

 

Der zu bearbeitende Steuerfall muss in der Steuerfallpflege aufgerufen werden.

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Nach Aufruf des Steuerfalls müssen Sie die gewünschten Änderungen im GEG-Bereich in die jeweiligen Spalten eintragen. Dazu müssen Sie die hinterlegten Werte überschrieben und Ihre Änderungen im Anschluss abspeichern.

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Durch das Abspeichern ändern sich die Veranlagungsart im BG-Bereich von V für Veranlagung in VÄ Veranlagungsänderung. Darüber hinaus wechselt der Status von schwarz in grün. Nun können Sie den neuen geänderten Steuerbetrag mir Hilfe der Schaltfläche mst0318 errechnen.

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Nach Berechnung können Sie mit der Schaltfläche mst0320 einen Steuerbescheid, der den Änderungssachverhalt darstellt, erzeugen.

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Die Bearbeitung des Steuerfalls wird nun in der Stapelverarbeitung fortgeführt.


Zuletzt geändert am 10.08.2018 -