Steuerfallpflege

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In STEUER+ unterscheiden wir bei den Abgabearten zwischen zwei Grundvarianten:

 

1.Abgaben deren Veranlagungszeitraum das Kalenderjahr ist und bei denen pro Objekt ein Steuerobjekt im rechtlichen Sinne abgebildet werden kann.Diese werden im nachfolgenden BG-Abgaben genannt. Typische BG-Abgaben sind beispielsweise die Grund- und die Gewerbesteuer.

 

2.Abgaben deren Veranlagungszeitraum kleiner als das Kalenderjahr ist und bei denen pro Objekt mehrere Steuerobjekte im rechtlichen Sinne abgebildet werden können . Diese werden im nachfolgenden als GEG-Abgaben genannt. Typische GEG-Abgaben sind beispielsweise die Hundesteuer und Kindergartengebühren.


Zuletzt geändert am 10.08.2018 -