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Um bei einem Steuerobjekt die Steuerpflicht zu beenden gibt es drei Varianten:
1.Kann das Steuerobjekt beendet werden. Dies empfiehlt sich, wenn nur eine Abgabeart an dem Steuerobjekt hängt
2.Kann in der Objektmaske die Abgabeart beendet werden. Dies empfiehlt sich dann, wenn an dem Steuerobjekt mehrere Abgabearten hängen und nur für eine die Steuerpflicht beendet werden soll.
Zum Beenden einer Abgabeart ist im Reiter Abgabearten bei den Abgabearten zum Objekt die Gültigkeit zu beschränken, indem in das Feld gültig bis das gewünschte Enddatum eingetragen wird.
Die getätigte Eingabe ist über einen Klick auf die Schaltfläche zu speichern.
3.Kann in der Steuerfallpflege bei einer Abgabe mit Gegenständer der Gegenstand beendet werden. Dies empfiehlt sich dann, wenn unter einem Steuerobjekt mehrere Gegenstände zusammengefasst sind und die Steuerpflicht nur für einen Gegenstand endet
Zum Beenden eines Gegenstandes ist in der Steuerfallpflege im GEG-Bereich die Gültigkeit des Gegenstandes zu beschänken, indem in das Datenbankfeld gültig bis das gewünschte Enddatum eingetragen wird.
Zuletzt geändert am 10.08.2018 - Direktlink zu dieser Seite.