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Führen Sie eine Gewerbesteuerfestsetzung für Veranlagungsjahr, das sich außerhalb der Karenz befindet (siehe dazu § 233a Abs. 2 AO), durch, so werden Sie beim Speichern gefragt, ob Sie Zinsen erfassen möchten.
Wird dies Abfrage von Ihnen bestätigt, so wechselt das Programm in die Gewerbesteuerverzinsung.
Zur Umsetzung der Neuregelungen von §233a AO ff wurde ein neuer Zinsdialog entwickelt. Dieser kann über die entsprechende Schaltfläche in der Steuerfallpflege aufgerufen werden.
Der Dialog, der sich anschließend öffnet, verfügt über den Funktionsumfang der bisherigen Verzinsung sowie die Möglichkeit, historische Zinsen und Zahlungen nachzuerfassen. Die Reihenfolge der Reiter im Dialog entspricht der Verarbeitungsreihenfolge bei der Verzinsung.
Im Reiter Nacherfassung Zinsen können historische Zinsläufe aus Vorverfahren nacherfasst werden.
Historische Zahlungen können im Reiter Nacherfassung Zahlungen erfasst werden.
Gibt es eine Verzinsung mit rückwirkenden Ereignissen, können die entsprechenden Eckdaten im Reiter Rückwirkende Ereignisse erfasst werden.
Im Reiter Vollverzinsung kann die Verzinsung durchgeführt werden. Hierbei werden die Neuregelungen zu §233a ff AO berücksichtigt.
Wurde zu einer Gewerbesteuer Festsetzung eine freiwillige Vorausleistung geleistet, so kann im Reiter Zinserlass der zu erlassende Zinsbetrag errechnet werden.
Zuletzt geändert am 28.07.2022 - Direktlink zu dieser Seite.