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Bei der Umlage unterscheiden wir fünf verschiedene Leistungsarten.
1. Steuerungs- und Steuerungsunterstützungsleistungen
2. Serviceleistungen
3. Mitwirkungsleistungen
4. Externe Leistungen
5. Verrechnung
Steuerungs- und Steuereungsunterstützungsleistungen
Die Steuerungs- und Steuerungsunterstützungsleistungen werden zunächst bei den zentralen Kontierungsobjekten (i.d.R. die Produkte des Produktbereiches 11.1) „Steuerung“ gesammelt.
Es herrscht Einigkeit darüber, dass es zur Aufteilung dieser Steuerungs- und Steuerungsunterstützungsleistungen keinen verursachungsgerechten Verteilungsschlüssel gibt.
In den Leitlinien zur kommunalen Kostenrechnung in Baden-Württemberg wird als Verteilungsschlüssel
für die Steuerungs- und Steuerungsunterstützungsleistungen vorgeschlagen, die Plansummen der Produkte, die überwiegend Leistungen an den Bürger abgeben, hierfür heranzuziehen.
Dies führt jedoch zu nicht vertretbaren Belastungen einzelner Produkte.
Deshalb wird empfohlen, nicht nur die Plansummen der Produkte, die überwiegend Leistungen an den Bürger abgeben, sondern auch die Größe eines Bereiches bei der Aufteilung der Steuerungskosten zu berücksichtigen.
Deshalb wird der Gesamtbetrag der Steuerungskosten zu 50 % nach dem bereinigten
Haushaltsvolumen (Konten 40*, 41*, 42*, 44* und 47*) und zu 50 % nach der Anzahl der Mitarbeiter der Produkte (Anzahl der „Köpfe“) verteilt.
Die Steuerungsleistungen werden auf die Endprodukte verteilt. Eine Verteilung der Steuerungskosten auf die Serviceämter findet grundsätzlich nicht statt, da diese entweder für die Steuerung selbst oder für andere Servicestellen tätig werden und damit unberücksichtigt bleiben können.
Service- und Mitwirkungsleistungen
Für die Service- und Mitwirkungsleistungen (in Baden-Württemberg i.d.R. auf den Produktbereich 11.2x.) muss für jede Leistung (jedes Produkt) ein individueller, sachgerechter Umlageschlüssel ermittelt und festgelegt werden.
Als Beispiele könnten hier etwa die Anzahl der "Köpfe" im Endprodukt für die Verteilung der Personalabrechnung (Produkt 11.21.xxxx) herangezogen werden.
Ebenso könnten die Anzahl der PC-Arbeitsplätze für die Umlage der Kosten des Produktbereiches 11.20 (EDV) herangezogen werden.
Diese Schlüssel sind je Kommune individuell und müssen selbst ermittelt und festgelegt werden.
Externe Leistungen
Externe Leistungen sind die Produkte die überwiegend Leistungen an den Bürger abgeben.
Dies sind i.d.R. (in Baden-Württemberg) alle Produkte außerhalb des Produktbereiches 11.1, 11.2 und 61.
Auf diese Produkte werden die Kosten bzw. Erträge der Steuerungs- und Steuerungsunterstützungsleistungen sowie der Service- und Mitwirkungsleistungen umgelegt.
Verrechnung
Verrechnungsleistungen sind Produkte die als "Sammelprodukte" angelegt wurden.
Diese Produkte werden Kontenscharf auf andere Produkte Verrechnet.
ACHTUNG: Die "Sammlung" von Kosten auf "Sammelprodukten" widerspricht dem Buchführungsgrundsätzen wonach die zuordnungsbare Leistungen direkt auf das jeweilige Endprodukt zu buchen sind.
Zuletzt geändert am 05.06.2020 - Direktlink zu dieser Seite.