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Zu jeder Gebühr muss ein gültiger Tarif hinterlegt werden. Ändert sich der Tarif, so ist zuerst (!) seine Gültigkeit zu begrenzen und danach eine Folgezeile anzulegen. Damit entsteht eine Historie der Tarife pro Gebühr.
Es wird unterschieden in
a)Tarife mit Festbetrag und zugeordnetem Produktkonto;
b)Tarife mit variablem Betragswert von – bis, mit zugeordnetem Produktkonto;
c)Splitt-Tarife, bei denen der Festbetrag zu festen Anteilen auf zwei unterschiedliche Produktkonten zu buchen ist;
d)Universaltarif ohne Betrag und ohne zugeordnetes Produktkonto;
e)Universaltarif mit variablem Tarifsatz von – bis, ohne zugeordnetes Produktkonto.
a) Anlegen eines Tarifes mit Festbetrag
Mandant |
Mandant auf den sich der Tarif mit dem zugehörigen Produktkonto bezieht |
Gültig bis |
Datum bis zu dem der Tarif Gültigkeit hat. Vorgeblendet wird der 31.12.2099 |
Tarif |
Betrag, der für die Gebühr bis zum betreffenden Zeitraum zu berechnen ist. Dabei ist hier der Bruttowert, also der Betrag incl. Mehrwertsteuer zu erfassen. |
MwSt. in % |
Umsatzsteuersatz der in der Gebühr enthalten ist, sofern zutreffend |
Produktkonto |
Produktkonto auf das die Gebühr zu verbuchen ist. Bei Klick in das Eingabefeld kann in das Auswahlprogramm für Produktkonten verzweigt werden und das ausgewählte Produktkonto ist zu übernehmen |
Beschreibung |
Hinweis auf den Tarifsatz (wird vom Programm eingetragen) |
Durch Klick auf wird der Datensatz gespeichert.
Soll ein Datensatz verändert werden, so ist der Datensatz über die Funktionen der Navigationsleiste auszuwählen und nach Eingabe der Änderungen zu speichern. Die Änderung tritt sofort in Kraft.
b) Anlegen eines Tarifes mit variablem Betragswert von – bis, mit zugeordnetem Produktkonto
Im Gegensatz zum vorher beschriebenen Tarif mit fester Betragsvorgabe ist hier das Feld „Tarif“ mit 0,00 € belegt. Stattdessen gibt es die Felder „von Tarifbetrag“ und „max. Tarifbetrag“, bei denen man für den betreffenden Tarif Wertgrenzen vorgeben kann, in denen sich der Anwender bewegt, also z.B. von – 5,00 € bis 5,00 € oder 5,00 € bis 50,00 €. Werden keine Wertgrenzen vorgegeben, sind alle Zahlenwerte zulässig.
Alle anderen Funktionen entsprechen der Beschreibung beim festen Tarif.
c) Anlegen eines Splitt-Tarifes mit Festbetrag
Der Splitt-Tarif ergab sich aus der Notwendigkeit, dass bei bestimmten Tarifen Gebühren anfallen, die auf unterschiedlichen Produktkonten zu buchen sind, z.B. bei Fischereischeinen.
Die Felder "Mandant" und "Gültig bis" werden wie beim festen Tarif bedient.
Gesamttarif |
Der hier eingetragene Gesamtbetrag entspricht der Gebühr, die vom Bürger zu zahlen ist. Dabei ist hier der Bruttowert, also der Betrag inkl. Mehrwertsteuer zu erfassen. |
MwSt. in % |
Umsatzsteuersatz der in der Gebühr enthalten ist, sofern zutreffend Da hier nur EIN Mehrwertsteuersatz angegeben werden kann, ergibt sich daraus das die Verteilung der Gebühr auf zwei Produktkonten mit dem gleichen Mehrwertsteuersatz erfolgen muss, sofern dies überhaupt zutrifft. |
Tarif0 |
Hier ist der erste Teilbetrag anzugeben, aus dem sich die Gebühr zusammensetzt. |
Produktkonto0 |
Produktkonto auf das dieser erste Teilbetrag der Gebühr zu verbuchen ist. Bei Klick in das Eingabefeld kann in das Auswahlprogramm für Produktkonten verzweigt werden und das ausgewählte Produktkonto ist zu übernehmen. |
Beschreibung |
Hinweis auf den Tarifsatz, wird vom Programm eingetragen. |
Tarif1 |
Hier ist der zweite Teilbetrag anzugeben, aus dem sich die Gebühr zusammensetzt. |
Produktkonto1 |
Produktkonto auf der dieser zweite Teilbetrag der Gebühr zu verbuchen ist. Bei Klick in das Eingabefeld kann in das Auswahlprogramm für Produktkonten verzweigt werden und das ausgewählte Produktkonto ist zu übernehmen. |
Das Programm überprüft, ob die eingegebenen Teilbeträge den eingetragenen Gesamtbetrag in Summe ergeben, ansonsten kommt es zur Fehlermeldung.
Eine Verteilung einer Gebühr auf mehr als 2 Produktkonten ist NICHT vorgesehen.
Durch Klick auf wird der Datensatz gespeichert.
Soll ein Datensatz verändert werden, so ist der Datensatz über die Funktionen der Navigationsleiste auszuwählen und nach Eingabe der Änderungen zu speichern. Die Änderung tritt sofort in Kraft.
d) Anlegen eines flexiblen Tarifes ohne feste Buchungsstelle und ohne Tarifgrenzen
Eine Gebühr mit einem derartigen Tarif an sich erscheint wenig sinnvoll, da ja keinerlei Rahmendaten vorgegeben werden. Da aber das Buchen in Zahlstellen zwingend eine Gebühr benötigt, ist eine so genannte freie Gebühr mit einem „leeren Tarif“ erforderlich, um Buchungen auf bereits vorhandene Sollstellungen aus dem MACH finanzplus oder dem STEUER+ auswählen und bebuchen zu können.
Im Folgenden finden Sie zu dieser "freien Gebühr" ausführliche Erläuterungen.
Einrichtung einer freien Gebühr, zur Einnahme von Sollstellungen aus dem Haushalt
Wird bei einer Gebühr kein Tarifbetrag und kein Produktkonto angegeben, kann im Bearbeitungsprogramm der Zahlstellen nach vorhandenen Sollstellungen gesucht (z.B. bei Einzahlung einer Grundsteuer im Bürgerbüro) oder durch Eingabe eines Produktkontos eine Buchung außerhalb des Gebührenkatalogs vorgenommen werden.
Ohne einen solchen Universaltarif, auch "freie Gebühr" oder "Pseudogebühr" genannt, kann sich der Zahlstelleninhaber nur im Bereich des Gebührenkatalogs bewegen.
Der Universaltarif mit seiner Definition bewirkt, das beim Buchen frei nach vorhandenen Sollstellungen aus MACH finanzplus oder STEUER+ gesucht und diese bebucht werden können.
(Achtung, bitte die Analogie zum kameralen Programm beachten. In der Doppik ersetzen Sie bitte gedanklich Haushaltsstelle durch Produktkonto.)
Im Beispiel soll eine Zahlung einer Grundsteuerforderung in der Zahlstelle vereinnahmt und verbucht werden.
Ein Quittungsausdruck darüber ist möglich, hier am Beispiel der Quittung, welche speziell für Reiskirchen geschaffen wurde.
Hier nun ein Beispiel, wie durch eine "freie Gebühr" eine Ausgabe ohne vorhergehende Sollstellung verbucht werden kann, z.B. Verauslagung von Geschäftsausgaben.
Anpassung des Gebührentextes=Kassentext und Eingabe des Gesamtbetrages und wenn erforderlich des MwSt.-Satzes (der MwSt.-Betrag errechnet sich automatisch).
Hier nun das Ergebnis der Buchung:
Und dazu die mögliche Quittung, am Beispiel der Gemeinde Reiskirchen:
e) Anlegen eines flexiblen Tarifes ohne festes Produktkonto, jedoch mit Tarifgrenzen
In Anlehnung an den vorher beschriebenen Tarif, ist es hier möglich, das Feld "Produktkonto" ebenfalls frei zu lassen, so das eine so genannte "freie Gebühr" definiert wird, allerdings mit Betragsgrenzen.
Hintergrund für einen solchen speziellen Tarif war der Wunsch, auch "Einnahme-Stornos" verbuchen zu können.
Ein Tarif mit Tarifbetrag „null“ und gesetzten Grenzen, lässt innerhalb dieser Grenzen Beträge erfassen. Ein Tarif mit Tarifbetrag „null“ ohne Grenzen, lässt Beträge größer null erfassen, aber keine negativen Beträge, dies wird aber benötigt, wenn z.B. ein Storno einer Einnahme, weil der Bürger die erworbene Publikation wieder zurückgeben möchte, wegen Doppelerwerb, erfolgen soll.
Um dies zu realisieren, müsste der Tarif dieser Gebühr in seinen Grenzen angepasst werden. Häufig betrifft dies aber Gebühren, die üblicherweise mit festen Tarifen verknüpft sind.
Um nun dennoch solche eher seltenen, aber realistischen Buchungen vornehmen zu können, kann ein solcher Tarif angelegt werden. Der Anwender muss sich nur bewusst sein, das mit dieser Art von „freien Gebühren“ sehr sorgfältig umzugehen ist, da sie große Freiheiten im Buchungssystem bieten.
Zuletzt geändert am 10.12.2021 - Direktlink zu dieser Seite.