Freistellungsbescheinigungen

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Freistellungsbescheinigungen

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In er Adressverwaltung können auch Freistellungsbescheinigungen zu einer Adresse erfasst werden.
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Die Gültigkeit dieser Freistellungsbescheinigungen wird bei der Buchung von Rechnungen mit dem Merkmal Bauabzug überprüft (siehe auch Beschreibung zum Programm Ein-/Ausgangsrechnung).

Bei der Erfassung der Freistellungsbescheinigungen wird überprüft, ob sich die Zeiträume überschneiden.
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Zuletzt geändert am 10.08.2018 -