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Aufgabe der Funktion

Der Anlagenpool ermöglicht die Anlage von neuen Anlagegütern sowie das Erfassen von Bewegungen bei bestehenden Anlagen auf der Grundlage von Vorgängen aus dem Haushalt. Dabei können die im Vorgang enthaltenen Informationen automatisch zum Anlagegut übernommen werden.

 

 

Voraussetzung für die Poolübernahme

Buchungen übernehmen

Geringwertige Wirtschaftsgüter übernehmen

 

 


Zuletzt geändert am 10.08.2018 -