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Aufgabe der Funktion
Der Anlagenpool ermöglicht die Anlage von neuen Anlagegütern sowie das Erfassen von Bewegungen bei bestehenden Anlagen auf der Grundlage von Vorgängen aus dem Haushalt. Dabei können die im Vorgang enthaltenen Informationen automatisch zum Anlagegut übernommen werden.
Voraussetzung für die Poolübernahme
Geringwertige Wirtschaftsgüter übernehmen
Zuletzt geändert am 10.08.2018 - Direktlink zu dieser Seite.