Kontodefinitionen

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Kontodefinitionen

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Festlegung der Abgrenzungs- und Auflösungskonten

 

Auf dieser Karteikarte können die Konten für die aktive und passive Rechnungsabgrenzung definiert werden.

Dabei besteht die Möglichkeit, für unterschiedliche Sachverhalte abweichende Definitionen zu hinterlegen.

Die allgemeingültigen Abgrenzungskonten für die aktive und die passive Abgrenzung, können in den Auswahlfelder aktives Rechnungsabgrenzungskonto und passives Rechnungsabgrenzungskonto hinterlegt werden.

Falls die Abgrenzungen im Folgejahr über ein abweichendes Konto wieder aufgelöst werden sollen, muss dieses im Auswahlfeld abweichendes Auflösungskonto hinterlegt werden (vermutlich dann jedoch nur im Tabellenteil spezielle Definition der Konten). Wird ein abeichendes Auflösungskonto hinterlegt, muss zusätzlich für die technische Abwicklung ein Verrechnungskonto dazu erfasst werden. Als Verrechnungskonto kann ein normales Bilanzkonto (Eigenschaft sonstige/Verrechnung) verwendet werden.

Diese hier hinterlegten Konten werden immer dann verwendet, wenn es zum Sachverhalt in der Tabelle darunter keine spezielle Definition gibt.

 

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Rechnungsabgrenzung erzwingen

Wird das Merkmal RA erzwingen bei der Kontendefinition gesetzt, werden neben den gezahlten Vorgängen auch nicht gezahlte Vorgänge als Rechnungsabgrenzung gebucht.

 

Spezielle Definition der Konten

 

Sind für bestimmte Sachverhalte abweichende Konten zu hinterlegen, kann dazu eine Tabelle aufgebaut werden. Neue Zeilen werden mit Klick auf das + Symbol eingefügt. Beispiel: Für die Abgrenzung der Grabnutzungen wird ein anderes Abgrenzungskonto verwendet und/oder es soll ein abweichendes Auflösungskonto dafür verwendet werden.

 

 

Übernahme der Kontendefinition aus dem MACH finanzplus Altprogramm

 

Im Anwendungsmenü der Funktion können über die Programmfunktionen über den Punkt Kontodefinitionen Konvertieren die Buchungseinstellungen der früheren Variante der Funktion übernommen werden.

 

 

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Zuletzt geändert am 04.07.2024 -