mögliche Rechnungsabgrenzungen

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mögliche Rechnungsabgrenzungen

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Vorgänge des laufenden Jahres:

Hauptbuch:

Bei der Verbuchung von Anordnungen auf Ergebniskonten (nicht investiv) im Hauptbuch, wird zum Vorgang eine Periodenaufteilung erfasst. Periodenzuordnung Wurde bei dieser Periodenaufteilung ein Betrag der Periode des Folgejahrs zugeordnet, dann kann dieser Vorgang mit der Rechnungsabgrenzung ermittelt werden.

Bei Schnittstellenbuchungen müssen über die Vorverfahren den Vorgängen Perioden im Folgejahr zugeordnet werden, damit es zu Abgrenzungen kommen kann.

Vorbuch:

Buchungen im Vorbuch beziehen sich auf Abgabearten. Bei diesen Abgabearten wird in der Funktion Abgabestamm festgelegt ob es bei diesen zu Periodenabgrenzungen kommen kann oder nicht. Abgabenstamm

 

Vorgänge aus Rechnungsabgrenzungen vergangener Jahre:

Es gibt Vorgänge die bereits aus dem Vorjahr in das laufende Jahr übertragen wurden, in diesem Jahr erneut mit Teilbeträgen in das Folgejahr gebucht werden müssen. Dies sind zum Beispiel die Grabnutzungsgebühren. Diese Vorgänge werden in dieser ebenfalls ermittelt und vorgetragen.

 

Zahlungen im Buchungsjahr, Anordnungen im Folgejahr:

Es kommt vor das Kunden bereits eine Forderung des Folgejahres im aktuellen Jahr bezahlen. Diese Zahlung kann durch die Zahlungsabwicklung auch dem Vorgang des Folgejahres bereits zugeordnet werden, falls dieser bereits verbucht ist. Typisches Beispiel: Ein Bürger bezahlt die Grundsteuer bereits im Dezember des Vorjahres.

Auch diese Vorgänge müssen zu Rechnungsabgrenzungen umgebucht werden. Die Ermittlung und Umbuchung geschieht mit dieser Funktion.

 

 

 


Zuletzt geändert am 10.08.2018 -