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Ortsspezifische Nutzungsdauern
Aufgabe der Funktion
Die Einrichtung der Anlagengruppen und deren Nutzungsdauer wird in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Anwendern je nach Bundesland eingerichtet. Der Aufbau von Anlagegruppen kann von jedem Anwender unter Berücksichtigung kundenspezifischer Anforderungen frei festgelegt werde. Es empfiehlt sich jedoch dabei den Aufbau und die Nummerierung der Anlagegruppen an den Aufbau der Anlagekonten des Kontenrahmens anzupassen, dies erleichtert die spätere Abstimmung. Im Rahmen der Erstinstallation kann eine Gruppenstruktur lt. Bilanzkontenrahmen des jeweiligen Bundeslandes eingespielt werden. Diese kann dann vom Anwender individuell angepasst werden, sofern das notwendig sein sollte. Alle zu erfassenden Anlagegüter sind Anlagegruppen zuzuordnen. Die Anlagegruppen sind je Mandanten aufzubauen.
Zuletzt geändert am 10.08.2018 - Direktlink zu dieser Seite.