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Unternehmerische Tätigkeit & Betriebe gewerblicher Art
Neben den Mandanten können in MACH finanzplus kommunale Doppik Betriebe gewerblicher Art (BgA) angelegt werden. Dies ist immer dann notwendig, wenn die Verwaltung in verschiedenen Bereichen gewerblich tätig wird und für diese unterschiedlichen „Betriebe“ keine eigenen Mandanten verwendet werden.
Für diese Betriebe können dann eigene Umsatzsteuermeldungen oder auch eigene Bilanzen erstellt werden. Bei der Anlage muss dazu pro BGA hinterlegt werden, ob der BGA separat bilanziert wird oder ob es sich z.B. um eine unselbständige Stiftung oder um eine sonstige unternehmerische Tätigkeit innerhalb der Verwaltung handelt. Über die Hinterlegung des Merkmals Bilanzierung wird gesteuert, ob in verschiedenen Bereichen eine Aufteilung der Buchung auf BGA erfolgen muss. So werden bei einem bilanzierenden BGA die Buchungen im Programm Abschluss Bilanz so gesteuert, dass diese auf bilanzierende BGA anteilig gebucht werden. Ein weiterer Bereich ist z.B. die Mehrwertsteuerabrechnung, in der dann die Stapel und Buchungen auf BGA aufgeteilt werden. Dort muss für bilanzierende BGA ein separater Stapel gebildet werden.
Im Rahmen der Neuerungen durch den § 2b UStG werden Verwaltungen zusätzlich in weiteren Bereichen gewerblich eingestuft. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sollen damit marktrelevante, privatrechtliche Leistungen nach den gleichen Grundsätzen erbringen wie andere Marktteilnehmer. Auch Leistungen, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage (z.B. Satzung und/oder Verwaltungsakt) erbracht werden, jedoch keinem generellen Marktausschluss unterliegen, können künftig einer Besteuerung unterliegen. Diese Bereiche der unternehmerischen Tätigkeit der Verwaltung, werden in MACH finanzplus kommunale Doppik technisch analog zu den BgA abgebildet. Eine spezielle technische Funktion ist für die unternehmerische Tätigkeit in MACH finanzplus kommunale Doppik nicht erforderlich.
Für gemischt genutzte Betriebe/Tätigkeiten (teilweise unternehmerische und hoheitliche Aufgaben) kann für jeden einzelnen Betrieb/Tätigkeit, getrennt nach Buchungsjahren, eine Anfangsquote (Quote zu wie viel Prozent der Betrieb vorsteuerabzugsberechtigt ist) im System hinterlegt werden. Diese Anfangsquote für den Vorsteuerabzug wird bei Buchungen von Eingangsrechnungen in MACH finanzplus berücksichtigt, der Bruttobetrag wird entsprechend der Quote auf steuerpflichtig bzw. steuerfrei aufgeteilt. Die festgestellte Quote am Jahresende wird als Endquote erfasst, dadurch können alle Buchungen auf den BgA ermittelt und über die Quotenkorrektur BgA automatisch korrigiert werden. Mit der Eingabe einer Anfangs- bzw. Endquote von 0 kann auch ein BGA bereits angelegt werden, wenn die Quote noch nicht feststeht. Insbesondere für Investitionen eines ab Inkrafttreten des § 2b UStG steuerpflichtigen Bereichs.
Die Anfangsquote kann dann über eine Stapelverarbeitung im Programm Konten mit Hilfe des Assistenten bei den betreffenden Produktsachkonten hinterlegt werden. Achtung: die Anfangsquote kann nur erfasst werden, sofern beim entsprechenden BGA noch keine Buchungen im Buchungsjahr erfolgt sind.
Über die Karteikarte Auswertung können die Quoten und die entsprechenden Änderungen jahresbezogen ausgewertet und nachvollzogen werden.
Um einen BgA zu beenden ist in der Stammdatentabelle die Spalte „gültig bis Jahr“ auf das letzte aktive Jahr des BgA zu setzen..
Hierdurch kann ein BgA entsprechend beendet werden.
Die BgA-Daten werden dann beim Jahreswechsel ins nachfolgende nicht mit vorgetragen.
Für die Pflege ist die Rolle Berechtigung zur Anlage/Änderung von BgA-Daten (HH_BGASTAMM) notwendig.
Es ist möglich,bei Bedarf bei den BgAs die Protokollierung von Änderungen sowie die damit verbundene Historie ein zu schalten.
Hierzu muss die Protokollierung der Tabelle „nkfs_bgaquote“ aktiviert werden
Achtung: Einzelne Unterkategorien der Betriebe als Kostenstellen abzubilden ist nicht zu empfehlen, da dies in den Buchungsdaten schwer abgestimmt werden kann.
Zuletzt geändert am 01.09.2023 - Direktlink zu dieser Seite.