Kassenintegration

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Kassenintegration

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Anordnungen integrieren

Stapel erstellen

Meldungen

 

Aufgabe der Funktion:

Durch das Vier-Augen-Prinzip ist es vorgegeben, dass Anordnungen nicht unkontrolliert zu Zahlungen führen dürfen. Deshalb müssen, die durch die Bewirtschafter aktivierten Anordnungen, in der Zahlungsabwicklungsstelle nochmals einzeln angeschaut und danach integriert werden. Zur Integration erhält der Sachbearbeiter entweder die über den Postkorb oder die in Papierform aktivierten Anordnungen. Nach Überprüfung kann der Sachbearbeiter in der Zahlungsabwicklungsstelle nun festlegen, ob die Anordnungen integriert oder abgewiesen werden. In MACH finanzplus führt die Integration dazu, dass die Buchungssätze der Anordnungen vom Vorjournal in das Hauptjournal übernommen werden. Ab dem Zeitpunkt der Integration können auf die Vorgänge der Anordnungen Zahlungen gebucht werden.

Bei der Integration werden zusätzlich im Hintergrund die den Vorgängen zugeordneten Zahlungen aus Debitoren- und Kreditorenbuchungen (Zahlung zuordnen) gebucht und das Mehrwertsteuerdatum gesetzt.

Bei Benutzern, die keine Berechtigung zur Kassenintegration besitzen, öffnet sich das Programm im Auskunftsmodus.

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Zuletzt geändert am 28.08.2024 -