<< Inhaltsverzeichnis anzeigen >> Definition der Mahnung |
![]() ![]() ![]() ![]() |
Mit dieser Funktion werden die einzelnen Mahnstufen definiert.
Mahnstufen beschreiben in MACH finanzplus den Ablauf (Verfahrensschritte) der Mahnung. Da dieser nicht bei sämtlichen Forderungsarten gleich ist (öffentlich rechtlich, privatrechtlich, Bußgelder,...) können verschiedene Abläufe definiert werden.
Bsp.: öffentlich rechtliche Forderungen sollen (im Rahmen der Mahnung) bei einem Kunden in folgenden einzelnen Verfahrensschritten bearbeitet werden:
- Versand einer Zahlungserinnerung (ohne Mahngebühren)
- 1. Mahnung (mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen)
- 2. Mahnung (mit Säumniszuschlags-Berechnung)
- Übergabe an das Vollstreckungsverfahren
Jeder dieser oben beschriebenen Punkte wird in MACH finanzplus als Mahnstufe angelegt, die Mahnstufe erhält eine Nummer. Darüber kann in den Auskünften immer der Status der Mahnung angefragt werden.
Über die Navigationsleiste wird durch Klick auf das + Zeichen eine neue Mahnstufe erzeugt. Im Anschluss können entweder in der Zeile oder auch im Dialog/Anzeigefeld die Eingaben erfolgen.
▪Mahnstufe: hier ist eine numerische Bezeichnung für die Mahnstufe einzutragen
▪Bezeichnung: hier ist eine Bezeichnung für die Mahnstufe einzutragen
▪Ebene: hier ist die neue Mahnstufe in die Mahnhierarchie einzuordnen
▪PLZ-Bereiche:
▪Transferstufe: hier ist festzulegen, ob eine Übergabe an die Vollstreckung erfolgen soll
▪Festsetzungsbescheid: hier ist festzulegen, ob ein Feststellungsbescheid erstellt werden soll
▪Termin-Ü nach Tagen: hier ist festzulegen der Zeitraum festzulegen, nach welchem der Schuldner erneut gemahnt wird.
▪Mindestsaldo [€]: hier ist der Mindest-Ausstand festzulegen; bei offenen Beträgen unter dem Mindest-Ausstandsbetrag wird keine Mahnung erzeugt.
▪Porto [€]: hier ist die Portogebühr festzulegen, die dem Schuldner für den Versand der Mahnung in Rechnung gestellt wird
▪Säumnisberechnung: hier ist festzulegen, ob Säumniszuschläge erhoben werden (dürfen).
▪nur Raten mit Ausstand drucken: Wird eine offene Rate aus einer Mahnung bezahlt und es verbleibt eine weitere offene Rate, so kommt die Mahnung in die nächste Mahnstufe. Bei dieser wird die bezahlte/ausgeglichene Rate erneut mit auf das Formular gedruckt (damit der Empfänger erkennen kann, dass die Rate ausgeglichen wurde. Bei einigen Folgemahnstufen ist das jedoch nicht erwünscht, so z.B. wenn die Folgemahnstufe ein Amtshilfeersuchen ist. Auf diesem sollen dann nur noch die offenen Raten der Mahnstufe zu erkennen sein. Dies kann bei jeder Mahnstufe definiert werden.
▪Bescheidvorlage: hier ist die Vorlage zu hinterlegen, die beim Versand der Mahnung verwendet werden soll
▪Bescheidempfänger-Code: Dabei handelt es sich um den Aufbau des Adressblocks im Adressfenster.
▪Folgestufe: hier ist die Folgestufe der anzulegenden Mahnstufe einzutragen
Konfiguration Mahnbescheid
Mit dieser Funktion können benutzerdefinierte Einstellungen für den Mahnbescheid vorgenommen werden.
Definition Zuständigkeitsbereiche
Mit dieser Funktion können benutzerdefinierte Zuständigkeitsbereiche festgelegt werden.
Es geht hier um die Definition der Zuständigkeitsbereiche der Verwaltung beziehungsweise anderer Behörden (Amtshilfen). Diese Zuständigkeiten werden über die Postleitzahlen der Adressen abgegrenzt.
Im Reiter eigene Zuständigkeit:
▪Orte zur Zuständigkeit ermitteln: Mit dieser Funktion können Postleitzahlen zu Orten ermittelt werden.
▪Übernehmen: Mit einem Klick auf dieses Feld wird die ausgewählte Postleitzahl in den eigenen Zuständigkeitsbereich übernommen werden
Im Reiter fremde Zuständigkeit
Analog zur Festlegung des eigenen Zuständigkeitsbereichs kann hier
der Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde festgelegt werden
Übersicht Start-Mahnstufen zu Bilanzkonten
Mit dieser Funktion können die Start-Mahnstufen für die Forderungs- und Verbindlichkeitskonten festgelegt werden. Diese Funktion steht ebenfalls im Kontenrahmen zur Verfügung.
Titelart zu Bilanzkonten (für Vollstreckung)
Mit dieser Funktion können für die Forderungs- und Verbindlichkeitskonten Schuldnertitel für die Vollstreckung festgelegt werden.
Globale Einstellungen
Für den Druck der Behördenanschrift bei fremder Zuständigkeit gibt es drei Einstellungsoptionen:
-Stets drucken – Behördenanschrift muss dem Mahnfall zugeordnet sein
Wird diese Option gewählt, muss bei jedem Mahnfall, sich in der Vollstreckungsstufe befindet, eine Behördenadresse hinterlegt werden. Diese dient als Anschrift des entsprechenden Bescheides
-nur drucken, falls Behördenanschrift dem Mahnfall zugeordnet wurde
Wird diese Option gewählt, so kann bei den Mahnfällen der Vollstreckungsstufe eine Behördenadresse hinterlegt werden, Wird keine hinterlegt bleibt das Adressfeld des Bescheides leer.
-nicht drucken
Wird diese Option gewählt, so bleibt bei der Vollstreckungsstufe das Adressfeld des Bescheides leer
Auch ist es nun möglich, wenn man mit (fremden) Zuständigkeitsbereichen arbeitet eine Adresse für die eigene Zuständigkeit zu hinterlegen.
Erneut Mahnen
In den Stammdaten kann festgelegt werden, ob eine offene Forderungen aus einem geschlossenen Mahnfall erneut gemahnt werden sollen. Dazu ist die entsprechende Option zu aktivieren.
Zuletzt geändert am 21.10.2021 - Direktlink zu dieser Seite.