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Rechtsart der Mahnstufe
Damit Nebenforderung wie Säumniszuschläge, Mahngebühren, Portokosten für privat- und öffentlich-rechtliche Mahnungen auf unterschiedlichen Kontierungen verbucht werden können, wurde das Merkmal Rechtsart für Buchung eingeführt.
Dieses Merkmal muss bei der jeweiligen Startstufe festgelegt werden. In alle Folgestufen wird die Hinterlegung der Startstufe übernommen.
Im Programm Abgabenstamm müssen die entsprechenden Nebenforderungsabgaben jeweils für öffentlich-rechtlich und privatrechtlich angelegt werden. Die Unterscheidung erfolgt über das Merkmal Abgabekennzeichen.
Damit eine Verbuchung der Nebenforderungen nach Rechtsart getrennt erfolgen kann, ist der Einstellungsparameter BUCHUNG_NEBENFORD_OR_PR auf 1 zu setzen.
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Zuletzt geändert am 21.10.2021 - Direktlink zu dieser Seite.