<< Inhaltsverzeichnis anzeigen >> Zahlungserinnerung vor Mahnung |
![]() ![]() ![]() ![]() |
In der Adressverwaltung kann für einzelne Adressen festgelegt werden, dass vor der ersten Mahnung eine Zahlungserinnerung verschickt wird.
Voraussetzung für den Einsatz dieser Möglichkeit ist, dass in der Definition der Mahnung die entsprechende Option aktiviert wird.
Ist diese Option aktiviert können anschließend neue Mahnstufen mit der zusätzlichen Stufe Zahlungserinnerung erfasst werden.
Die Startstufe der neuen Mahnstufen wird mit der ursprünglichen Mahnstufe verknüpft.
Zuletzt geändert am 21.10.2021 - Direktlink zu dieser Seite.