Zahlungserinnerung vor Mahnung

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Zahlungserinnerung vor Mahnung

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In der Adressverwaltung kann für einzelne Adressen festgelegt werden, dass vor der ersten Mahnung eine Zahlungserinnerung verschickt wird.

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Voraussetzung für den Einsatz dieser Möglichkeit ist, dass in der Definition der Mahnung die entsprechende Option aktiviert wird.

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Ist diese Option aktiviert können anschließend neue Mahnstufen mit der zusätzlichen Stufe Zahlungserinnerung erfasst werden.

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Die Startstufe der neuen Mahnstufen wird mit der ursprünglichen Mahnstufe verknüpft.

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Zuletzt geändert am 21.10.2021 -